Apotheker sollen Barrierefreiheit im Blick haben |
Die ABDA sei derzeit dabei, eine Stellungnahme zum Aktionsplan zu erarbeiten, teilte eine Sprecherin der PZ mit. Sie soll bis Mitte August fertig sein. Ansonsten verwies die Bundesvereinigung auf §4 Absatz 2a der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Darin heißt es: »Die Offizin muss einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben und soll barrierefrei erreichbar sein.«
Zusätzlich geht es offenbar aber auch um den digitalen Zugang zur Versorgung. Demnach müssen die Inhaberinnen und Inhaber Patienten nicht nur den problemlosen Zugang zu den Räumen der Offizin gewährleisten, sondern auch ihre Internetauftritte für alle Patienten barrierefrei gestalten.