Apotheker sollen Barrierefreiheit im Blick haben |
Apotheken müssen barrierefrei erreichbar sein. Details soll ein Aktionsplan regeln, den das Bundesgesundheitsministerium derzeit noch abstimmt. / Foto: Adobe Stock/asbe24
Noch bis zum 16. August hätten die beteiligten Verbände und Organisationen Gelegenheit, zum Entwurf des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen Stellung zu nehmen, informierte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage der PZ.
Nach einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2023 habe das Ministerium Akteurinnen und Akteuren die Möglichkeit gegeben, Ziele und Maßnahmen für den Aktionsplan zu benennen. Auf Grundlage der Vorschläge sowie der Ergebnisse aus Fachgesprächen habe das BMG den Entwurf erstellt.
An den Fachgesprächen im Frühjahr dieses Jahres nahmen demnach Betroffenenverbände und Organisationen sowie Vertreter der Länder und Kommunen teil. »Der Aktionsplan soll dazu dienen, gemeinsam mit den Verbänden und Organisationen realistische und umsetzbare Maßnahmen zu identifizieren, um bestehende Barrieren bei der gesundheitlichen Versorgung abzubauen«, erläuterte der BMG-Sprecher.
So könnten beispielsweise Zugangsbarrieren zu Gesundheitseinrichtungen, Sprachbarrieren oder Diskriminierung Menschen den Zugang zur Versorgung erschweren, heißt es in einem Zitat von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf der BMG-Website. Das wolle das Ministerium zusammen mit Experten und Betroffenen ändern. Ziel sei, den Aktionsplan noch im Sommer fertigzustellen.
Die Apotheken spielen bei den bisher geplanten Maßnahmen kaum eine Rolle – sie werden nur an einer Stelle erwähnt. Bei der Beschreibung zu Maßnahme I.23 heißt es: »Das BMG wirkt im Austausch mit den Apothekerverbänden auf eine Sensibilisierung der Apothekerschaft und der Apothekenmitarbeitenden zum Thema Barrierefreiheit, insbesondere auch beim Handel mit Arzneimitteln über das Internet, hin.« Dies solle kurzfristig geschehen, und zwar in Zusammenarbeit zwischen dem BMG und den Apothekerverbänden.
Weitere Pläne betreffen unter anderem die Arzt- und Zahnarztpraxen. So zielt eine Maßnahme darauf ab, Barrieren bei der Terminvergabe abzubauen. Demnach sollen niedergelassene Ärzte und Zahnärzte künftig sicherstellen, dass Patienten Termine nicht nur telefonisch, sondern auch auf anderem Wege – etwa digital, per SMS oder per E-Mail – vereinbaren können. Das BMG will sich dazu für eine gesetzliche Regelung einsetzen, heißt es. Weiterhin sollen Ärzte und Zahnärzte verpflichtet werden, Angaben zur Barrierefreiheit der Praxis in den Daten des Arzt- oder Zahnarztregisters zu melden.
Die ABDA sei derzeit dabei, eine Stellungnahme zum Aktionsplan zu erarbeiten, teilte eine Sprecherin der PZ mit. Sie soll bis Mitte August fertig sein. Ansonsten verwies die Bundesvereinigung auf §4 Absatz 2a der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Darin heißt es: »Die Offizin muss einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben und soll barrierefrei erreichbar sein.«
Zusätzlich geht es offenbar aber auch um den digitalen Zugang zur Versorgung. Demnach müssen die Inhaberinnen und Inhaber Patienten nicht nur den problemlosen Zugang zu den Räumen der Offizin gewährleisten, sondern auch ihre Internetauftritte für alle Patienten barrierefrei gestalten.