Apotheker muss 36.000 Euro zurückzahlen |
Alexander Müller |
17.06.2025 16:20 Uhr |
Gerade am Tag der Auszahlungen habe Wettstein eigens einen neuen Geschäftsführer eingesetzt, nachdem dessen Vorgänger bereits am Vortag die umgehende Stellung eines Insolvenzantrags für erforderlich angesehen hatte. »Ein bewusster Verstoß erscheint daher sogar lebensnäher als eine Erlaubnis der BaFin, der es gerade um die Sicherung des vorhandenen Vermögens ging und die keinerlei Anlass gehabt hätte, Zahlungen in Millionenhöhe an eine Vielzahl einzelner Apotheker freizugeben«, heißt es im Urteil.
Hoos habe als Insolvenzverwalter damit Anspruch auf Rückzahlung der Summe. Durch die Überweisung an den Apotheker sei eine »Gläubigerbenachteiligung« eingetreten, weil damit weniger Geld als Aktivmasse bleibt. Zudem sei es ein Verstoß gegen die wirksame Anweisung der BaFin gewesen, dessen Empfang auch wirksam bestätigt wurde. Zwar sieht auch das Gericht, dass der Apotheker eindeutig Anspruch auf die Zahlung hatte, aber eben nicht mehr zum Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das OLG Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.