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Ausbildung in Coronazeiten

Apotheker können Prämien beantragen

Die Coronavirus-Pandemie macht auch vielen Apotheken wirtschaftlich zu schaffen. Damit Ausbildungen in den Betrieben trotzdem stattfinden können, hat die Bundesregierung ein breites Förderprogramm aufgelegt.
Stephanie Schersch
27.08.2020  10:45 Uhr

Nachwuchssorgen hatten die Apotheker auch ohne das Coronavirus bereits genug. So fehlen seit Jahren nicht nur Apotheker, auch nach PTA und PKA müssen Inhaber häufig lange suchen. Nun hat die Pandemie für Umsatzeinbrüche in vielen Apotheken gesorgt und zwingt damit einige Chefs, Ausbildungen im eigenen Betrieb infrage zu stellen. Um genau das zu verhindern, hat die Bundesregierung eine Förderrichtlinie aufgesetzt, die Anfang August in Kraft getreten ist.

Im Kern geht es dabei um Prämien für kleine und mittelgroße Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern, zu denen somit auch die allermeisten Apotheken zählen. Betriebe, die trotz Einbußen auf gleichem Niveau wie in den drei Vorjahren ausbilden, erhalten für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag dem Bundesbildungsministerium zufolge einmalig 2000 Euro. Wer sein Pensum der vergangenen Jahre sogar übertrifft, dem winken 3000 Euro für jeden zusätzlichen Vertrag. Anspruch haben Betriebe, denen die Krise besonders stark zugesetzt hat. Konkret heißt das: mindestens ein Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr oder Umsatzeinbrüche im April und Mai 2020 von durchschnittlich 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Förderung auch für Azubis und deren Ausbilder

Wer trotz fehlender Aufträge für Azubis und deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmeldet, wird ebenfalls belohnt. In diesem Fall zahlt der Staat bis Ende des Jahres 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem der Arbeitsausfall bei mindestens 50 Prozent liegt. Unterstützung soll es außerdem für Betriebe geben, die Auszubildende aus Firmen übernehmen, die Pandemie-bedingt vorübergehend schließen oder Insolvenz anmelden müssen.

Für ihr Programm »Ausbildungsplätze sichern« stellt die Bundesregierung insgesamt 500 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung. Apotheker können die Fördergelder für Ausbildungen ab dem 1. August bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, allerdings erst nach dem Ende der Probezeit. Für Praktika gibt es keine Unterstützung – die Ausbildung von PTA dürfte damit durch das Raster fallen. 

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