Apotheker fordern mehr Flexibilität bei Rezepturen |
Angesichts von Lieferengpässen beispielsweise bei Fiebersäften ist es für Apotheker oft sehr aufwendig, Arzneimittel zu beschaffen. Der Saarländische Apothekerverein setzt sich daher für unbürokratische Lösungen ein. / Foto: Getty Images/DjelicS
Seit Jahren nehmen die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu. Besonders patentfreie Arzneimittel seien davon betroffen. Darauf wies der Saarländische Apothekerverein (SAV) heute in einer Mitteilung hin. Gerade die Versorgung der Jüngsten mit Fiebersäften erfordere maximale Flexibilität bei der Belieferung durch die Apotheken. Oft könne eine Versorgung nur aufrechterhalten werden, wenn Apotheken die Fiebersäfte rezepturmäßig herstellten. »Leider werden die Apotheken hier von vielen gesetzlichen Krankenkassen im Stich gelassen«, monierte die SAV-Vorsitzende Susanne Koch. »Zum Teil wird für die Belieferung von Fiebersäften ein Bürokratiemonster aufgebaut, dass seines Gleichen sucht und im Ergebnis dazu führt, dass unsere kleinen Patienten nicht zeitnah versorgt werden können«, kritisierte sie.
Der SAV bemängelte, dass das Prozedere, an das sich Apothekenteams bei fehlenden Arzneimitteln halten müssten, kompliziert und zeitaufwendig sei. Sind beispielsweise Fiebersäfte nicht verfügbar, solle zum Teil zunächst die Abgabe einer anderen Wirkstoffstärke oder Packungsgröße erfolgen, die in der Regel aber auch nicht lieferbar seien. Oder Apotheker müssten mit den behandelnden Ärzten Rücksprache zu medikamentösen Alternativen halten. Im Falle, dass die Gabe von Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Fiebersäften medizinisch erforderlich sei, aber zum Beispiel aus medizinischer Notwendigkeit mehrere Arzneimittel auf einem Rezept verordnet seien, könne das Apothekenteam erst dann eine Rezeptur herstellen, wenn die Arztpraxis eine neue Verordnung allein für die Rezeptur ausstelle. Das bedeute, dass die Patienten erneut die Arztpraxis aufsuchen müssten, führte der SAV in der Pressemitteilung aus.
Der SAV beschwerte sich auch über die komplexen Import-Regelungen: Bevor Rezepturen hergestellt werden dürften, verlangten manche Krankenkassen, dass das Apothekenteam zunächst prüft, ob ein Import des Fiebersaftes aus dem Ausland möglich sei, monierte die SAV-Vorsitzende Koch. Unabhängig von der Frage, ob tatsächlich die Voraussetzungen für einen Einzelimport nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz vorlägen, verlangten die Krankenkassen für Importe aus dem Ausland in der Regel die Einholung von Preisangeboten bei mindestens zwei Importeuren, um sicherzustellen, dass die Apotheke kostengünstig abgebe. Dieses Prozedere müsse an sich für jede einzelne Bestellung eingehalten werden, da § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz den Import von Fertigarzneimitteln nur in jedem Einzelfall vorsehe. Ein Import »auf Vorrat« sei öffentlichen Apotheken im Gegensatz zu Krankenhausapotheken verboten. Erst wenn das Apothekenteam alle vorgenannten Versuche erfolglos unternommen und dokumentiert habe, dürften Apotheken Verordnungen über Fertigarzneimittel mit einer entsprechenden selbst hergestellten Rezeptur beliefern.
Die SAV-Vorsitzende Koch wies darauf hin, dass es nicht möglich sei, dass Apotheken mit jeder einzelnen Krankenkasse in Deutschland gesondert regeln könne, wie sie von Lieferengpässen betroffene Arzneimittel liefern dürften. »Hier fahren wir sehenden Auges gegen die Wand«, warnte Koch. Leider sehe sie nicht, dass die Selbstverwaltung hier den Apotheken zeitnah eine unbürokratische und flexible Herangehensweise ermögliche. »Insofern wird sich der Gesetzgeber der Problematik annehmen müssen«, betonte die SAV-Vorsitzende.