Im vorliegenden Verfahren liegen erdrückende Anhaltspunkte für erhebliche strafrechtliche Verfehlungen eines Apothekers aus Rheinland-Pfalz in einer Vielzahl von Fällen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vor. / © Imago Images/CHROMORANGE
Ein Apotheker aus Rheinland-Pfalz soll in illegalen Medikamentenhandel im Darknet verwickelt sein. Das teilte das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße in einer Mitteilung mit dem Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2026 mit. Zudem habe das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz bei mehreren Vor-Ort-Kontrollen katastrophale hygienische Zustände festgestellt.
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft habe das Landesamt die Betriebserlaubnis des Apothekers widerrufen und die sofortige Vollziehung angeordnet. Zwar sei das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen, jedoch lägen erdrückende Verdachtsmomente für schwerwiegende strafrechtliche Verstöße in Kernbereichen des Apothekenbetriebs vor.
Der Eilantrag des Apothekers, mit dem er den Weiterbetrieb seiner Apotheke trotz sofort vollziehbaren Widerrufs der Betriebserlaubnis erreichen wollte, ist von der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts abgelehnt worden.
Zu den Details, die sich aus der Sachakte des Ermittlungsverfahrens und den ergänzenden Recherchen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung ergeben, zählten laut Gericht unter anderem Observationen regelmäßiger Treffen mit dem Mitbeschuldigten und belastende Protokolle aus der Telekommunikationsüberwachung.
Zudem wurden bei einer Durchsuchung große Mengen verschreibungspflichtiger Arzneimittel gefunden, deren Lieferwege überwiegend zur Apotheke des Antragstellers zurückverfolgt wurden, sowie die geständige Einlassung des Mitbeschuldigten, wonach der Antragsteller spätestens seit Februar 2024 vom Weiterverkauf im Darknet wusste und keine Rezepte mehr verlangte.
Darüber hinaus seien auch die hygienischen Zustände in der Apotheke gravierend. Labor und Rezepturarbeitsplatz seien stark verschmutzt, eine kontaminationsfreie Herstellung von Arzneimitteln sei nicht gewährleistet gewesen. Zudem fehlte es an ausreichender Dokumentation und Prüfung von Ausgangsstoffen. Teilweise sei nicht nachvollziehbar gewesen, welche Ausgangsstoffe verwendet worden seien, ob diese ordnungsgemäß gelagert oder auf ihre Qualität geprüft worden seien und ob möglicherweise bereits abgelaufene Substanzen zum Einsatz gekommen seien.