Apothekensterben birgt sozialen Sprengstoff |
Brigitte M. Gensthaler |
13.06.2024 15:45 Uhr |
Kammerpräsident Martin Braun / Foto: LAK Baden-Württemberg
Die Apothekenzahl im Land ist seit 2007 dramatisch gesunken, berichtete Braun gestern bei der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in Stuttgart. »Es ist ein Minus von 20,5 Prozent zu verzeichnen. In einzelnen Kreisen beträgt der Schwund 30 Prozent und in Stuttgart sogar 35 Prozent.« Das sei »ein echter Absturz«. Dennoch könne der Berufsstand die Arzneimittelversorgung noch flächendeckend sicherstellen, weil er Verantwortung trage.
Die Fakten seien traurig: Im vergangenen Jahr haben allein in Baden-Württemberg 88 Apotheken geschlossen. Denn das Apothekenhonorar sei »so miserabel, dass viele Apotheken schließen müssen«.
Jeder zehnte Betrieb schreibe derzeit rote Zahlen und weitere 25 Prozent hätten Betriebsergebnisse zwischen 0 und 50.000 Euro. »Diese Betriebe sind stark bedroht oder dem Tod geweiht. Sie brauchen eine Soforthilfe.« Dies hatten Braun und die Verbandsvorsitzende Tatjana Zambo bereits bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Landtags im April gefordert.
In Gesprächen mit Politikern schildere er die Folgen des Apothekensterbens. Mit den Apotheken verschwinden Mittelständler, Steuerzahler und familienfreundliche Arbeitgeber: Das interessiere Regional- und Landespolitiker aller Couleur. Zugleich verschlechtere sich die Situation der Bürger, denn der Weg zur nächsten Apotheke wird immer weiter und viele nutzen dafür das Auto. »Das ist nicht nachhaltig und ein Abbau von Lebensqualität.« Betroffen seien vor allem alte, gebrechliche oder alleinstehende Menschen sowie Personen, die kein Auto haben. »Dies birgt sozialen Sprengstoff.«
Harsch kritisierte der Präsident den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Notfallversorgung. Dieser setzt auf den Aufbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) mit Einbindung von Apotheken in unmittelbarer Nähe. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte dem »heillosen Durcheinander« bereits eine klare Absage erteilt.
Vorgesehen ist der Abschluss eines Versorgungsvertrags zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenhausträger und Apotheke. Es könne auch eine »Apotheke« in das INZ integriert werden, »aber das ist auf jeden Fall eine Teilapotheke«, so Braun. Falls kein Versorgungsvertrag besteht, wird laut Entwurf die Abgabe von Medikamenten durch INZ-Mitarbeiter ermöglicht. Doch ärztliche Tätigkeit und Arzneimittelabgabe aus einer Hand: »Das geht gar nicht!«
Für Braun ist klar: »Wir haben Reformbedarf für die ärztliche Notfallversorgung – aber bezogen auf die Arzneimittelversorgung werden wieder einmal Probleme geregelt, die in der Praxis gar nicht existieren.« Er habe überhaupt kein Verständnis dafür, eine bestehende funktionierende Situation zu zerstören.
Zum Zeitpunkt des Rede Brauns lag der Referentenentwurf zum »Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform« (ApoRG) noch nicht öffentlich vor. Jedoch forderte der Kammerpräsident den Berufsstand auf, flächendeckend mit Bürgermeistern, Land- und Kreisräten sowie mit allen lokal und regional Verantwortlichen zu reden. »Wir brauchen die Unterstützung der Landes- und der Bundespolitik. Das muss wie eine Graswurzel-Bewegung funktionieren.«