Apothekenreform: BMG berichtet an GMK |
Alexander Müller |
07.06.2024 09:00 Uhr |
Die besonders umstrittene PTA-Vertretung ist im Bericht zur GMK zwar nicht explizit genannt, lief in den bisherigen Plänen des BMG aber ebenfalls unter dem Stichwort »Telepharmazie«. Und hierzu wird unverändert »die Nutzung technischer Einrichtungen zur Videokonsultation bei der Arzneimittelabgabe« angestrebt. Nach Lauterbachs Plänen dürfen PTA künftig eine Apotheke zeitweise alleine führen, wenn ein Approbierter des Filialverbunds digital zugeschaltet werden kann.
Zudem sollen Apotheken die Möglichkeit bekommen, ihre Öffnungszeiten flexibler zu gestalten, die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden. Diese Sonderform in besonders abgelegenen Gebieten spielt allerdings derzeit keine Rolle in der Versorgung, es gibt bundesweit nur ein Dutzend von ihnen.
Das BMG will die Möglichkeit der Apothekenneugründung für approbierte Apothekerinnen und Apotheker schaffen, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben. Und Fachkräfte aus dem Ausland sollen bereits während des Anerkennungsverfahrens wie Auszubildende für pharmazeutische Tätigkeiten eingesetzt werden können. Das BMG will außerdem prüfen, welche anderen Berufsgruppen mit geeigneter Ausbildung »für unterstützende Tätigkeiten« in der Apotheke eingesetzt werden können.
Ein sehr vager Punkt im GMK-Bericht des BMG lautet: »Neue Aufgaben in der Versorgung.« Lauterbach hat an anderer Stelle bereits deutlich gemacht, dass er die Apotheken stärker in der Prävention einbinden möchte.
Die Apothekenreform ist nur eines von 14 Punkten im BMG-Bericht. Zu den anderen Vorhaben zählen die Krankenhausreform, das Medizinforschungsgesetz oder die Reform der Gesundheitsberufe. Das BMG berichtet gegenüber der GMK auch über bereits umgesetzte Gesetze.