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Umzug ins BMG geplatzt
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Apothekenfixum bleibt im Bundeswirtschaftsministerium

Das Bundeswirtschaftsministerium bleibt zuständig für das Apothekenhonorar. Der geplante Umzug der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ins Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist vom Tisch, denn das Gesetz, mit dem der Wechsel einhergehen sollte, wird es wohl nicht über die aktuelle Legislatur hinaus schaffen. Auch die Grundlage für ein erweitertes Impf- und Testangebot in Apotheken bricht weg.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 14.11.2024  16:15 Uhr
Habeck hatte Honoraranpassung in Aussicht gestellt

Habeck hatte Honoraranpassung in Aussicht gestellt

Dass die AMPreisV in die Zuständigkeit von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wechseln sollte, hatte seinerzeit die Apotheken auf den Plan gerufen. Denn damit schienen die Hoffnungen, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich für ein angepasstes Apothekenhonorar starkmacht, endgültig begraben.

Allzu optimistisch war man aber ohnehin nicht mehr. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zwar im Juni 2023 gegenüber Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen eine Honorarerhöhung in Aussicht gestellt. Das Vorhaben verschwand aber in der Versenkung, auch ein Nachhaken der Union brachte nichts. Trübe sind bekanntlich aber auch die Aussichten für den Fall eines Umzugs: Dass mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach über eine Honoraranpassung nicht zu verhandeln ist, hat er der Apothekerschaft mehrmals zu verstehen gegeben.

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