Apothekenfixum bleibt im Bundeswirtschaftsministerium |
Cornelia Dölger |
14.11.2024 16:15 Uhr |
Das Apothekenfixum liegt bei 8,35 Euro, die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) beim Bundeswirtschaftsministerium – weiterhin, denn das Gesetz, mit dem die AMPreisV ins Bundesgesundheitsministerium umziehen sollte, wird nicht kommen. / © PZ
Die Zuständigkeit für die AMPreisV und damit für das Apothekenfixum sollte mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ins Bundesgesundheitsministerium (BMG) umziehen, so sah es der Kabinettsentwurf vom 22. Mai vor. Die Ministerien hätten sich auf einen Übergang geeinigt, heißt es darin.
»Vorgesehen ist, die federführende Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Gesundheit zu übertragen.« Dafür sollte die Verordnungsermächtigung für die AMPreisV in § 78 Absatz 1 Arzneimittelgesetz geändert werden.
Das GVSG wird aber vor der Auflösung des Bundestags mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr beschlossen werden. Zum einen gibt es drängendere Themen, für die die Minderheitsregierung nun Mehrheiten zusammmenbekommen muss.
Zum anderen sind eben diese nötigen Mehrheiten beim GVSG unwahrscheinlich, wie es aus SPD- sowie aus Unionskreisen heißt. »Die Chancen, dass das GVSG in dieser Legislatur verabschiedet wird, sind gleich null«, schätzt der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, gegenüber der PZ ein. »Es gibt keine parlamentarische Mehrheit mehr für das Vorhaben – weder im Ausschuss noch im Plenum.«
Auch SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut räumt dem Vorhaben keine Chancen mehr ein. Hier sei nicht unbedingt der Zeitmangel das Problem. Vielmehr würden Union und FDP bei der Abstimmung nicht mitgehen. »Insofern denke ich nicht, dass da noch etwas passiert«, so Heidenblut zur PZ.
Dasselbe Schicksal droht dem Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, das sich hauptsächlich um die Errichtung eines neuen medizinischen Präventionsinstituts dreht, aber auch ein erweitertes Impf- und Testangebot in Offizinen vorsieht. Gestern sollte es im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten werden, war im parlamentarischen Prozess also schon weit vorne und hätte am 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen. Es flog aber von der Tagesordnung.
Die kurzfristige Änderung ist eine Folge des Ampel-Crashs, der sich auf die parlamentarischen Abläufe auswirkt. Viele geplante Themen fallen weg, nur vereinzelt werden noch Tagesordnungspunkte aufgerufen. Gestern dominierte die Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Termin.
Mit der Streichung steht das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit nun unter neuen Vorzeichen. Mit von Union und FDP unterstützten Mehrheiten kann die Rumpfkoalition nicht rechnen. Dass das Gesetz noch vor Auflösung des Bundestags beschlossen wird, hält Sorge mithin für ausgeschlossen.
Beide Gesetze enthielten »zahlreiche handwerkliche und inhaltliche Mängel«, so der Gesundheitspolitiker. Ähnlich hatte er sich gestern bei der Anhörung zum GVSG geäußert. Kein Thema war dort übrigens die Skontofrage, auch wenn die ABDA noch versucht hatte, ihre Forderung nach einer Rücknahme der Skonto-Deckelung beim Rx-Einkauf einzubringen.
Dass die AMPreisV in die Zuständigkeit von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wechseln sollte, hatte seinerzeit die Apotheken auf den Plan gerufen. Denn damit schienen die Hoffnungen, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich für ein angepasstes Apothekenhonorar starkmacht, endgültig begraben.
Allzu optimistisch war man aber ohnehin nicht mehr. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zwar im Juni 2023 gegenüber Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen eine Honorarerhöhung in Aussicht gestellt. Das Vorhaben verschwand aber in der Versenkung, auch ein Nachhaken der Union brachte nichts. Trübe sind bekanntlich aber auch die Aussichten für den Fall eines Umzugs: Dass mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach über eine Honoraranpassung nicht zu verhandeln ist, hat er der Apothekerschaft mehrmals zu verstehen gegeben.