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ABDA-Stellungnahme
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Apotheken zu krank für Gesundes-Herz-Gesetz

Die Apotheken sollen in der Prävention stärker einbezogen werden. Die ABDA findet die Ideen dazu im Entwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG) gut, spricht in ihrer Stellungnahme aber ein grundsätzliches Problem an: Die Apotheken würden mit dem ebenfalls geplanten Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) zu sehr geschwächt, um überhaupt neue Aufgaben übernehmen zu können.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 10.07.2024  13:02 Uhr

Niedrigschwelliger Zugang in Apotheken

Rauchen sei ein bedeutsamer Risikofaktor für Herzinfarkt, Schlaganfall und für die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK). Ein jährlicher Anspruch auf eine Beratung mit Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen in der Apotheke ermögliche einen niedrigschwelligen Zugang.

Vorhofflimmern und chronische Nierenkrankheit (CKD) seien zwei weitere Erkrankungen, bei deren Früherkennung öffentliche Apotheken einen wichtigen Betrag leisten könne, so die Stellungnahme. Der erweiterte Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung und mit Statinen wird von der ABDA unterstützt.

Die Bundesapothekerkammer (BAK) sollte laut ABDA die Standard-Arbeitsanweisungen für die pDL erarbeiten. Dabei könnten dann auch Kriterien festgelegt werden, welche Versicherten ein Screening auf CKD erhalten können.

Zur »Vergütung und Abrechnung« merkt die ABDA an, dass die neuen pDL Anfangsinvestitionen seitens der Apotheken erfordern. Diese müssten entsprechend berücksichtigt und refinanziert werden.

Die öffentliche Anhörung zum GHG ist am 15. Juli vorgesehen.

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