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ABDA-Stellungnahme

Apotheken zu krank für Gesundes-Herz-Gesetz

Die Apotheken sollen in der Prävention stärker einbezogen werden. Die ABDA findet die Ideen dazu im Entwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG) gut, spricht in ihrer Stellungnahme aber ein grundsätzliches Problem an: Die Apotheken würden mit dem ebenfalls geplanten Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) zu sehr geschwächt, um überhaupt neue Aufgaben übernehmen zu können.
Alexander Müller
10.07.2024  13:02 Uhr

Laut Entwurf zum GHG sollen Apotheken bei den regelmäßigen Check-ups im Alter von 25, 35 und 50 Jahren beteiligt werden. Dazu soll das Sozialgesetzbuch V (SGB V) angepasst werden. In § 129 Absatz 5 wird ergänzt: »Pharmazeutische Dienstleistungen umfassen Maßnahmen der Apotheken zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und Erkrankungsrisiken.« Versicherte ab 18 Anspruch haben demnach künftig Anspruch auf:

Die ABDA lobt in ihrer Stellungnahme die Absicht des Gesetzgebers sowie die Einbeziehung der Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen. Doch auf dieses Lob folgt ein ernst gemeinter Tadel: »Leider konterkariert das Bundesministerium für Gesundheit diesen begrüßenswerten Ansatz anderweitig dadurch, dass es mit dem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf eines Apothekenreformgesetzes die dringend gebotenen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der öffentlichen Apotheken verweigert und strukturelle Regulierungen vorschlägt, die zu einer deutlichen qualitativen Verschlechterung der Arzneimittelversorgung führen werden.«

Vor allem die im Entwurf zum ApoRG erkennbare »Tendenz zur Senkung des erforderlichen Qualifikationsniveaus des pharmazeutischen Personals« steht aus Sicht der ABDA der flächendeckenden Einführung der Präventionsmaßnahmen diametral entgegen.

pDL-Zuschuss soll gesenkt werden

Zudem müssten die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen pDL finanziert werden. Das BMG plane aber mit dem ApoRG ausgerechnet den Zuschlag für die Erbringung der Dienstleistungen von 20 auf 13 Cent pro Packung zu senken. »Wir fordern daher dringend, im Apothekenreformgesetz auf eine Kürzung zu verzichten und im GHG eine angemessene Erhöhung vorzusehen, die spätestens zu dem Zeitpunkt wirksam wird, zu dem angesichts gestiegener Nachfrage nach pharmazeutischen Dienstleistungen die vorhandenen Mittel ausgeschöpft werden«, so die ABDA.

Das GHG sieht vor, dass die Krankenkassen Einladungen und Gutscheine für Untersuchungen an die Versicherten verschicken. Die vorgesehenen erweiterten Ansprüche auf Leistungen zur Früherkennung hält die ABDA für sinnvoll, bei der Umsetzung sollten vorhandene digitale Instrumente genutzt werden, um den administrativen Aufwand für die Apotheken möglichst gering zu halten.

Mehr als die Hälfte der Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien auf modifizierbare Risikofaktoren wie Übergewicht, Bluthochdruck, erhöhte Cholesterinwerte, Rauchen und Diabetes mellitus zurückzuführen, erinnert die ABDA in ihrer Stellungnahme. Bei Diabetes mellitus Typ 2 weise jeder dritte neu diagnostizierte Diabetiker bereits schwere Begleitkomplikationen auf. »Durch eine frühzeitige Behandlung können diese verzögert und vermindert werden.«

Niedrigschwelliger Zugang in Apotheken

Rauchen sei ein bedeutsamer Risikofaktor für Herzinfarkt, Schlaganfall und für die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK). Ein jährlicher Anspruch auf eine Beratung mit Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen in der Apotheke ermögliche einen niedrigschwelligen Zugang.

Vorhofflimmern und chronische Nierenkrankheit (CKD) seien zwei weitere Erkrankungen, bei deren Früherkennung öffentliche Apotheken einen wichtigen Betrag leisten könne, so die Stellungnahme. Der erweiterte Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung und mit Statinen wird von der ABDA unterstützt.

Die Bundesapothekerkammer (BAK) sollte laut ABDA die Standard-Arbeitsanweisungen für die pDL erarbeiten. Dabei könnten dann auch Kriterien festgelegt werden, welche Versicherten ein Screening auf CKD erhalten können.

Zur »Vergütung und Abrechnung« merkt die ABDA an, dass die neuen pDL Anfangsinvestitionen seitens der Apotheken erfordern. Diese müssten entsprechend berücksichtigt und refinanziert werden.

Die öffentliche Anhörung zum GHG ist am 15. Juli vorgesehen.

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