Apotheken zu krank für Gesundes-Herz-Gesetz |
Alexander Müller |
10.07.2024 13:02 Uhr |
Rauchen sei ein bedeutsamer Risikofaktor für Herzinfarkt, Schlaganfall und für die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK). Ein jährlicher Anspruch auf eine Beratung mit Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen in der Apotheke ermögliche einen niedrigschwelligen Zugang.
Vorhofflimmern und chronische Nierenkrankheit (CKD) seien zwei weitere Erkrankungen, bei deren Früherkennung öffentliche Apotheken einen wichtigen Betrag leisten könne, so die Stellungnahme. Der erweiterte Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung und mit Statinen wird von der ABDA unterstützt.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) sollte laut ABDA die Standard-Arbeitsanweisungen für die pDL erarbeiten. Dabei könnten dann auch Kriterien festgelegt werden, welche Versicherten ein Screening auf CKD erhalten können.
Zur »Vergütung und Abrechnung« merkt die ABDA an, dass die neuen pDL Anfangsinvestitionen seitens der Apotheken erfordern. Diese müssten entsprechend berücksichtigt und refinanziert werden.
Die öffentliche Anhörung zum GHG ist am 15. Juli vorgesehen.