| Daniela Hüttemann |
| 28.09.2023 11:20 Uhr |
Insbesondere letzten Winter haben viele Apotheken Rezepturen von Fiebersäften für Kinder hergestellt. In versorgungskritischen Situationen würden sie gern größere Mengen auf Vorrat herstellen (Defektur). / Foto: Getty Images/Luis Alvarez
Defekturen dürfen Apotheken bislang nur bei häufigen ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen anfertigen. »Gerade bei Lieferengpässen ist es aber wichtig, dass Apotheken, soweit möglich, schnell in die Lage versetzt werden, Arzneimittel selbst herzustellen«, heißt es in der Begründung zum Leitantrag 1 beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf. Gestellt hatten ihn die Apothekerkammern Nordrhein, Westfalen-Lippe und des Saarlands sowie der Saarländische Apothekerverein.
Es sind auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel betroffen wie Ibuprofen- und Paracetamol-Säfte für Kinder, für die häufig keine ärztlichen Verschreibungen vorliegen. Insbesondere diese sollen Apotheken auf Vorrat herstellen dürfen, fordert die Apothekerschaft.
Außerdem gilt derzeit, dass Apotheken nur dann Arzneimittel von anderen Apotheken beziehen dürfen, wenn ein dringender Fall vorliegt. »Wenn aber eine Apotheke eine Defektur/Rezeptur nicht herstellen kann, weil zum Beispiel für diese Apotheke die Ausgangsstoffe nicht verfügbar sind oder die personelle Situation der Apotheke dies zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht zulässt, muss rechtlich unzweifelhaft der Bezug einer Defektur/Rezeptur von einer anderen Apotheke möglich sein«, lautet die Begründung der Forderung, dies zu ändern. § 17 Absatz 6c Nr. 5 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll entsprechend ergänzt werden, damit Apotheken flexibel auf Lieferengpässe reagieren können.
Zudem fordert der Deutsche Apothekertag, dass es den Apotheken zusätzlich zu den bestehenden Austauschregelungen nach § 129 Abs. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erlaubt wird, dass bei Nichtverfügbarkeit eines verordneten Fertigarzneimittels der Wirkstoff in einer anderen Darreichungsform an den Versicherten abgegeben werden kann oder durch ein Rezeptur- oder Defekturarzneimittel ersetzt werden darf.