Apotheken wenden pharmazeutische Bedenken mit Bedacht an |
Apotheker sind verpflichtet, bei ärztlichen Verschreibungen auf die Abgabe eines preisgünstigen Präparats zu achten. Halten sie die Therapie durch einen Präparatewechsel für gefährdet, können sie pharmazeutische Bedenken anmelden. / Foto: Getty Images/alvarez
»Die Dokumentation pharmazeutischer Bedenken gegen die Abgabe von Rabattarzneimitteln oder von preisgünstigen Arzneimitteln ist ein wichtiges Instrument in der öffentlichen Apotheke, um die Arzneimittelversorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in begründeten Fällen abweichend von der aus Krankenkassensicht ökonomisch sinnvollen Pflicht zur Substitution mit Rabatt- beziehungsweise preisgünstigen Arzneimitteln auf unbürokratische Weise sicherzustellen«, erläutert das DAPI. So ein Grund kann beispielsweise sein, dass der Patient durch den Präparatewechsel überfordert ist oder die Arzneiform Schluckprobleme bereitet.
Apothekerinnen und Apotheker hätten 2022 genau wie in den Vorjahren das Instrument der pharmazeutischen Bedenken verantwortungsbewusst und mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie eingesetzt – unabhängig von der zunehmenden Lieferengpass-Problematik, urteilt das DAPI anhand seiner aktuellen Zahl des Monats. Konkret meldeten Apotheken demnach nur bei 1,2 Prozent aller infrage kommenden Rezeptzeilen pharmazeutische Bedenken an.