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DAPI-Analyse
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Apotheken wenden pharmazeutische Bedenken mit Bedacht an

Sieht ein Apotheker die Therapie eines Patienten durch den Austausch gegen ein preisgünstigeres Präparat als gefährdet an, kann er pharmazeutische Bedenken anmelden. Wie häufig das im vergangenen Jahr geschah, hat das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) ausgewertet.
AutorKontaktPZ
Datum 01.11.2023  09:00 Uhr

»Die Dokumentation pharmazeutischer Bedenken gegen die Abgabe von Rabattarzneimitteln oder von preisgünstigen Arzneimitteln ist ein wichtiges Instrument in der öffentlichen Apotheke, um die Arzneimittelversorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in begründeten Fällen abweichend von der aus Krankenkassensicht ökonomisch sinnvollen Pflicht zur Substitution mit Rabatt- beziehungsweise preisgünstigen Arzneimitteln auf unbürokratische Weise sicherzustellen«, erläutert das DAPI. So ein Grund kann beispielsweise sein, dass der Patient durch den Präparatewechsel überfordert ist oder die Arzneiform Schluckprobleme bereitet.

Apothekerinnen und Apotheker hätten 2022 genau wie in den Vorjahren das Instrument der pharmazeutischen Bedenken verantwortungsbewusst und mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie eingesetzt – unabhängig von der zunehmenden Lieferengpass-Problematik, urteilt das DAPI anhand seiner aktuellen Zahl des Monats. Konkret meldeten Apotheken demnach nur bei 1,2 Prozent aller infrage kommenden Rezeptzeilen pharmazeutische Bedenken an. 

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