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Coronavirus-Impfkampagne

Apotheken starten Impfstoff-Belieferung der Privatärzte

So wie die Betriebsärzte steigen auch die Privatarzt-Praxen ab dem 7. Juni in die Coronavirus-Impfkampagne ein. Sie sollen ihre Bestellungen bis zum kommenden Dienstag (1. Juni) in den Apotheken auf einem blauen Rezept und nach Vorlage einer Authentifizierung einreichen.
Benjamin Rohrer
27.05.2021  09:00 Uhr

Am 7. Juni werden nicht nur die Betriebsärzte in die Coronavirus-Impfkampagne einsteigen. Denn in der Kalenderwoche 23 sollen auch die Privatarztpraxen die Impfstoffe verabreichen dürfen. Das teilten sowohl der Privatärztliche Bundesverband (PBV) als auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) gegenüber ihren Mitgliedern mit. Wie bei den Kassenärzten und den Betriebsärzten erfolgt die Belieferung der Mediziner über den Großhandel und die Apotheken.

Wie viele und welche Impfstoffdosen den Privatärzten in der ersten Woche zur Verfügung stehen, teilten beide Verbände noch nicht mit. Allerdings ähnelt die Belieferung der Privatärzte laut einem DAV-Schreiben an die DAV-Mitglieder stark den schon bekannten Belieferungsverfahren der anderen niedergelassenen Praxen. Denn auch hier müssen die Mediziner ihre Bestellungen jeweils bis zum Dienstag der Vorwoche in den Apotheken hinterlassen haben. Für den 7. Juni als ersten Ausliefer-Termin gilt also der kommende Dienstag (12 Uhr) als Bestellungsfrist für die Mediziner. Einen Tag später müssen die Apotheken den Medizinern die bestellte Menge bestätigen – die Auslieferung an die Privatarztpraxen erfolgt dann (auch wie bei den Betriebsärzten) am Montag, den 7. Juni.

Dummy-Nummer auf dem blauen Rezept

Eine Besonderheit bei den Bestellungen der Privatärzte ist die Authentifizierung: Wie die PZ bereits berichtete, müssen die Mediziner den Apothekern vor der ersten Belieferung eine Bescheinigung ihrer jeweiligen Landesärztekammer vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie in einer Privatarztpraxis tätig sind. Hinzu kommt eine Bescheinigung des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen über die Teilnahme an der Covid-19-Impfkampagne. Damit soll laut DAV verhindert werden, dass Ärzte, die zwar eine Approbation haben, aber nicht im Rahmen eines Praxisbetriebs Patienten behandeln, Covid-19-Impfstoffe bestellen.

Eine weitere Besonderheit bei den Bestellungen der Privatärzte ist das blaue Rezept. Zur Identifizierung trägt der Mediziner die sogenannte »PVS-ID« auf, also eine Registrierungsnummer, die die Privatmediziner über den oben genannten Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen beziehen können. In die entsprechenden Felder des blauen Rezepts, die auf dem Formular Muster 16 für die Betriebsstättennummer (BSNR) und Lebenslange Arztnummer (LANR) vorgesehen sind, sollen zwei »Dummy-Nummern«, jeweils 222222200 (siebenmal die Zwei und zwei Mal die Null), eingetragen werden. Damit werden die Rezepte von den Rechenzentren als Verordnungen von Privatärzten erkannt und ausgelesen.

Zunächst nur Erstimpfungen

Wie die Vertragsärzte sollen die Privatärzte Dosis-bezogen und Impfstoff-spezifisch inklusive Zubehör bestellen. Fest steht auch, dass die Privatpraxen in Kalenderwoche 23 und den drei darauffolgenden Wochen nur Impfstoffdosen für Erstimpfungen bestellen können. Im Zweifelsfall soll die Apotheke Rücksprache mit dem Privatarzt halten. Bezüglich der Liefermengen soll der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen die Empfehlungen der KBV für die wöchentlichen Mengen übernehmen und an die Privatärzte kommunizieren.

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