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Kritik am Gesetzentwurf

Apotheken-Stärkungsgesetz eher ein Schwächungsgesetz

Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn, dem das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch zustimmte, soll die Versorgung von Patienten gewährleisten und die Apotheken vor Ort stärken. Doch nicht alle blicken dem Entwurf positiv entgegen: Kritik kommt auch vom Apothekerverband Westfalen-Lippe und dem Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels.
Caroline Wendt
19.07.2019  11:58 Uhr

»Der Entwurf wird die Patienten eher schlechter stellen und die Apotheken eher schwächen statt stärken«, warnt Klaus Michels, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfahlen-Lippe (AVWL) in einer Pressemitteilung. Der Vorschlag, die Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente ins Sozialgesetzbuch zu überführen, sei nicht rechtssicher. Der Versuch der Bundesregierung, auf diesem Wege die Festpreise vor dem Zugriff der Europäischen Kommission zu schützen, könne daher über kurz oder lang komplett kippen, heißt es in der Mitteilung des Verbandes.

Nach einem möglichen Ende der Preisbindung könnte auf dem Markt Angebot und Nachfrage frei kalkuliert werden, befürchtet der AVWL-Vorstandsvorsitzende. »Wir sehen den Schutz von Patienten und Verbrauchern in Gefahr.« So könnten beispielsweise Lieferengpässe wie bei den Valsartan-Ausfällen den Versicherten teuer zu stehen kommen, wenn die Anbieter von Alternativen die Gelegenheit nutzen, um die Preise anzuziehen. Für die Vor-Ort-Apotheken würde ein Ende der Preisbindung womöglich in einen ruinösen Preiskampf enden, warnt Michels. Auch aus Patientensicht seien einheitliche Preise besser: Es dürfe nicht sein, dass Patienten Angst haben müssen, übervorteilt zu werden oder nach der billigsten Apotheke suchen zu müssen, obwohl sie sich krank fühlen und dringend Ruhe brauchen.

Auch Großhändler betroffen

Thomas Trümper, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) sieht noch ein ganz anderes Problem: Wird das Gebot der gleichen Arzneimittelpreise aus dem AMG ins Sozialgesetzbuch überführt, entfalle das Gleichpreisigkeitsgebot auf Großhandelsebene. Die Übertragung ins Sozialgesetzbuch habe keinerlei Auswirkung auf das Handeln von ausländischen Großhändlern: Denn dieser Rahmenvertrag werde lediglich zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen und der Apothekerschaft geschlossen.

Damit seien pharmazeutische Großhändler aus dem EU-Ausland, die nach Deutschland liefern, nicht mehr an die deutschen Preisvorschriften gebunden, heißt es in einer Pressemitteilung des Phagro. »Das diskriminiert in Deutschland ansässige pharmazeutische Großhändler und führe zu unfairen Wettbewerbsbedingungen«, so Trümper. Dies könne insbesondere bei besonders lukrativen Arzneimittelgruppen zu einem Preis- und Rabattwettbewerb auf Großhandelsebene führen und das Prinzip der Vollversorgung weiter aushöhlen.

»Anstelle die bewährten Grundprinzipien der Arzneimittelversorgung auf dem Altar der Warenverkehrsfreiheit zu opfern, sollte der Gesetzgeber sich auch weiterhin zu einer flächendeckenden, sicheren, herstellerneutralen, bedarfsgerechten und kontinuierlichen Versorgung mit Arzneimitteln bekennen und diese ordnungsrechtlich und sauber absichern«, fordert der Phagro-Vorstandsvorsitzende.

Klaus Michels von der AVWL hält hierfür ein erneutes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für sinnvoll. Dieser hatte im Herbst 2016 geurteilt und die Preisbindung für europäische Versandapotheken aufgehoben. Eine erneute Verhandlung vor dem EuGH habe bei entsprechender Begründung durch die Bundesregierung gute Aussichten auf Erfolg, schätzt Michels.

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