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Änderungsanträge KHpflEG

Apotheken sollen TI-Pauschale erhalten

Statt mit den Kassen die Erstattung der Kosten für Komponenten und Dienste der Telematik-Infrastruktur (TI) zu vereinbaren, sollen Apotheken künftig eine monatliche TI-Pauschale erhalten. Unter anderem das geht aus den Änderungsanträgen zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) hervor.
Jennifer Evans
21.11.2022  10:30 Uhr
Apotheken sollen TI-Pauschale erhalten

Zentrales Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) ist es, die Pflegekräfte im Krankenhaus zu entlasten. Aber das Gesetz soll auch die digitale medizinische Versorgung weiterentwickeln, indem sich künftig die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen verbessert und sich zentrale Anwendungen der TI stärker verbreiten. Diese Inhalte spielen auch für die Apotheken eine Rolle.

Inhalt des geplanten Gesetzes ist ebenfalls das Thema TI-Anbindung. Aus noch nicht ressortabgestimmten Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf, die der PZ vorliegen, geht hervor, dass Apotheken künftig von den Kassen eine monatliche Pauschale, die sogenannte TI-Pauschale, erhalten sollen. Legen sie allerdings nicht die erforderlichen Nachweise für die TI-Ausstattung vor, kann es zu einer Kürzung dieser Pauschale kommen. Wann das der Fall ist, soll demnach der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) festlegen.

In einer gemeinsamen Vereinbarung sollen die beiden Vertragspartner zudem im Detail festhalten, welche gesetzlich vorgesehenen Komponenten und Dienste zum jeweiligen Erstattungsintervall vorhanden sein müssen. Die TI-Pauschale muss demzufolge künftig auch nicht zwangsweise monatlich, sondern kann beispielsweise auch quartalsweise ausgezahlt werden.

Vorgesehen ist auch: Der DAV soll die Kassen künftig quartalsweise über die Anzahl der TI-Erstattungen informieren und diese auch belegen müssen. Wird zu viel ausgezahlt, muss der DAV die Summe zurückerstatten. Das neue Modell soll die derzeit geltenden Finanzierungsvereinbarungen mit den Kassen zu den TI-Komponenten ersetzen.

So berechnet sich die Pauschale

Die Summe der monatlichen TI-Pauschale ergibt sich laut Änderungsantrag aus der »Addition der einmaligen Ausstattungskosten und der während einer Dauer von sechs Jahren anfallenden Betriebskosten und Division dieser Summe durch den Faktor zweiundsiebzig«. Maßgebend für die Kostenhöhe ist der Stichtag 1. Oktober 2022. Sollte eine Apotheke bereits eine Erstattung der Kosten nach der bisherigen Regelung erhalten haben, ist die monatliche TI-Pauschale zu kürzen.

Kommt es künftig zu einer Erweiterung der TI-Ausstattung, soll es aber keine erneute Anpassung der Pauschale mehr geben. Der Gesetzgeber erwartet nämlich, dass die Kosten langfristig sinken, »da davon auszugehen ist, dass künftige Technik stärker auf Soft- denn auf Hardware basieren wird – für die Telematik-Infrastruktur sind kostengünstigere Zugänge geplant und schon vorher werden Rechenzentrumslösungen genutzt werden«, heißt es zur Begründung. 

Insgesamt soll die Umgestaltung des Verfahrens laut Begründung mehr Kalkulier- und Planbarkeit bringen sowie den Wettbewerb unter den Anbietern befeuern. Im Wortlaut heißt es in dem Änderungsantrag: »Denn der derzeit nur im Rahmen einer Anschubfinanzierung vorgesehene Erstattungsanspruch wird verstetigt und klargestellt, dass zukünftig dauerhaft ein Ausgleichsanspruch auf Zahlung einer gesetzlich festgelegten Pauschale besteht.« Die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur bedürfe einer »fairen und verlässlichen Kostenverteilung«.

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