Apotheken müssen Mitarbeitende schulen |
Lukas Brockfeld |
21.03.2025 18:00 Uhr |
Der AI-Act schreibt keine spezifischen Dokumentationen vor. Bitkom hält es dennoch für ratsam, die Schulungsmaßnahmen und deren Umsetzung zu dokumentieren. Diese Nachweise würden dazu beitragen, Haftungsrisiken zu minimieren.
Der Verband betont, dass bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Sicherstellung der KI-Kompetenz kein Bußgeld droht. Dennoch könnten Haftungsansprüche entstehen, wenn unzureichend geschulte Mitarbeitende Schäden anrichten.
Die IHK Schleswig-Holstein weist außerdem darauf hin, dass der AI-Act keine externe Schulungsverpflichtung vorschreibt. Die KI-Kompetenz kann also auch auf andere Weise sichergestellt werden. Die EU arbeitet derzeit an Leitlinien für die Unternehmen, an denen sich die Betriebe orientieren können. Die Bundesnetzagentur will diese dann in verständlicher Art und Weise zur Verfügung stellen.