Apotheken müssen Mitarbeitende schulen |
Lukas Brockfeld |
21.03.2025 18:00 Uhr |
KI-Systeme werden in vielen Branchen eingesetzt. / © Adobe Stock/Krakenimages.com
Künstliche Intelligenz (KI) gehört inzwischen zum Alltag. Chat GPT hilft vielen Menschen zum Beispiel beim Schreiben von E-Mails und Texten. Anwendungen wie »ADG Coach Pro-Fit AI« sollen Apotheken bei der Preisbildung unterstützen.
In Zukunft könnte KI eine immer wichtigere Rolle spielen. Beispielsweise werden KI-Anwendungen zur Diagnose von Krankheiten oder KI-Chatbots zur Kundenberatung entwickelt. Doch die neue Technologie birgt auch Risiken. Daher hat die Europäische Union im Jahr 2024 den AI-Act zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz beschlossen.
Im Februar trat Artikel 4 des Gesetzes in Kraft. Dieser schreibt vor, dass alle Mitarbeitenden eines Unternehmens, die mit KI-Anwendungen arbeiten, über eine entsprechende »KI-Kompetenz« verfügen müssen, die technische, rechtliche und ethische Aspekte umfasst. Laut der Industrie und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein sollen diese Kompetenzen in strukturierten Schulungen oder Weiterbildungsprogrammen vermittelt werden.
Die konkrete Umsetzung des AI-Acts soll bis August 2025 durch die nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten erfolgen. Bis dahin liegt die Sicherstellung der KI-Kompetenz laut der IHK in der Eigenverantwortung der Unternehmen.
Die Verpflichtung zur Sicherstellung der KI-Kompetenz gilt unabhängig von der Größe der Unternehmen, Apotheken sind also auch betroffen. Der Digitalverband Bitkom gibt auf seiner Website eine Übersicht, was Unternehmen angesichts des neuen Gesetzes zu beachten haben.
Zunächst sollte laut Bitkom ermittelt werden, welcher Schulungsbedarf überhaupt besteht. Dabei sollte geprüft werden, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen KI-Systemen arbeiten und welche potentiellen Risiken diese Anwendungen mit sich bringen. Auch eine Bestandsaufnahme des vorhandenen Wissens und der Kompetenzen im Team wird empfohlen.
Anschließend empfiehlt Bitkom die Entwicklung zielgerichteter Schulungskonzepte, die auf die Ergebnisse der Bedarfsanalyse und den Bedingungen im jeweiligen Unternehmen abgestimmt sind. Das können je nach Situation Grundlagenworkshops sein, in denen eine Einführung in die KI-Systeme und eine Aufklärung über mögliche Risiken stattfindet. Unter Umständen sind auch weiterführende fachspezifische Trainings nötig, in denen vertieft auf spezifische Anwendungen und ihre Risiken eingegangen wird.
Neben den Schulungen empfiehlt Bitkom das Erstellen unternehmensinterner Leitlinien für den Umgang mit KI-Anwendungen. In diesen können Standards und Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz festgehalten werden.
Außerdem empfiehlt der Verband die Ernennung eines KI-Beauftragten, der als zentrale Ansprechstelle im Unternehmen dient. Ein solcher Beauftragter kann Schulungsmaßnahmen koordinieren und auf die Einhaltung von Regeln und Standards achten.
Der AI-Act schreibt keine spezifischen Dokumentationen vor. Bitkom hält es dennoch für ratsam, die Schulungsmaßnahmen und deren Umsetzung zu dokumentieren. Diese Nachweise würden dazu beitragen, Haftungsrisiken zu minimieren.
Der Verband betont, dass bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Sicherstellung der KI-Kompetenz kein Bußgeld droht. Dennoch könnten Haftungsansprüche entstehen, wenn unzureichend geschulte Mitarbeitende Schäden anrichten.
Die IHK Schleswig-Holstein weist außerdem darauf hin, dass der AI-Act keine externe Schulungsverpflichtung vorschreibt. Die KI-Kompetenz kann also auch auf andere Weise sichergestellt werden. Die EU arbeitet derzeit an Leitlinien für die Unternehmen, an denen sich die Betriebe orientieren können. Die Bundesnetzagentur will diese dann in verständlicher Art und Weise zur Verfügung stellen.