Apotheken müssen bald E-Rechnungen versenden |
In der täglichen Praxis werde für die Unternehmer kaum ein Unterschied zu bemerken sein, zeigt sich die Steuer- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft überzeugt. Es sei nicht erforderlich, dass Rechnungsempfänger einer im neuen Format übermittelten Rechnung zustimmten. Auch der Rechnungsaussteller sei nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Rechnungsempfänger über die technischen Voraussetzungen verfügt, die Rechnung im neuen Format zu lesen.