Apotheken lassen sich das Scannen bezahlen |
Jennifer Evans |
04.02.2025 12:00 Uhr |
Besteht beim Scannen einer Schachtel Fälschungsverdacht, müssen die Apotheken eine strikte Vorgehensweise einhalten und dokumentieren. / © Adobe Stock/peopleimages.com
Meist läuft der Prozess reibungslos ab. Doch die Umsetzung der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie ist mit Mehraufwand für die Vor-Ort-Apotheken verbunden. Seit dem Jahr 2019 müssen sie nämlich den Data-Matrix-Code einer jeden Rx-Packung scannen, um das Arzneimittel auf Echtheit zu überprüfen, und es dann vor der Abgabe aus dem System ausbuchen.
Erkennt die Software die PZN jedoch nicht, wie etwa bei Packungen aus dem EU-Ausland, entsteht zum Teil Mehraufwand, weil eine manuelle Editierung nötig wird. Kommt es gar zu einem Alarm, kann daraus eine Menge Arbeit entstehen. Neben der Fehlersuche und Behebung im Betrieb selbst kann es zudem erforderlich sein, Kontakt zum Hersteller oder Lieferanten aufzunehmen. In dieser Zeit ist die Packung möglicherweise nicht abgabefähig und eine neue Schachtel muss beim Großhandel bestellt werden, um die Patienten zeitnah versorgen zu können. Dieser zusätzliche Aufwand wird hierzulande nicht entschädigt.
Anders ist das in den Niederlanden. Dort hat sich unter anderem die niederländische Berufs- und Branchenorganisation der Apotheker KNMP (Königlich Niederländische Gesellschaft zur Förderung der Pharmazie), die niederländische Apothekergenossenschaft (NAPCO), die nationale Koordinierungsstelle für Arzneimittel (NVZA) sowie die Vereinigung der Hausärzte (LHV) vor einigen Jahren schon für eine Erstattung stark gemacht.
Die Apothekerschaft forderte seinerzeit das niederländische Ministerium für Gesundheit, Soziales und Sport dazu auf, die Strukturkosten sogar rückwirkend zu erstatten. Da es sich um Kosten handelt, die zur Einhaltung der europäischen Vorschriften anfallen und noch dazu dem Allgemeinwohl dienen, sah sich die Berufsvertretung im Recht und hielt die Erstattung für nicht verhandelbar.
Im Zuge einer Studie des Unternehmens Sira Consulting aus dem Jahr 2021 lagen der niederländischen Regierung schließlich ausreichend viele Argumente vor, die den Vor-Ort-Apotheken bei der Forderung in die Karten spielten. Die Untersuchung hatte nämlich ergeben, dass die Strukturkosten pro Scan je nach Apothekentyp zwischen 0,02 Euro und 0,03 Euro liegen und für die Technik durchschnittlich 1600 Euro pro Jahr zusammenkommen. Als Folge begannen Verhandlungen mit den Krankenkassen, wie die KNMP berichtete. Das Ministerium selbst hatte sich nach eigenen Angaben für eine Erstattung als nicht zuständig empfunden.
Und schließlich ist es im Jahr 2023 gelungen, dass die Offizinen für die Umsetzung und den Vollzug der Fälschungsschutzrichtlinie Geld bekommen. Wie die PZ erfuhr, gab es neben einer einmaligen Auszahlung beispielsweise für die Technikeinrichtung und den Scanner noch eine zusätzliche Gebühr, die allerdings nicht besonders transparent ist und in die generelle Vergütung integriert ist. Wie die Gebühr sich konkret zusammensetzt, beantworteten die Organisationen auf PZ-Anfrage allerdings nicht.