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Zytostatika-Herstellung

Apotheken in NRW können sich Zytotestat holen

Die Zytostatika-herstellenden Apotheken in Nordrhein und Westfalen-Lippe können sich jetzt auf freiwilliger Basis die Plausibilität der Warenflüsse von Chemotherapie-Wirkstoffen von ihren Apothekerkammern zertifizieren lassen. Neben Erleichterungen bei der Inspektion für die Apotheken soll so auch das Vertrauen der Patienten in die individuell angefertigte Chemotherapie nach dem Bottroper Zytoskandal wieder wachsen.
AutorDaniela Hüttemann
Datum 25.11.2020  12:30 Uhr

Die Apothekerkammer Nordrhein hatte die Einführung des sogenannten Zytotestats im Rahmen ihrer Präsenz-Kammerversammlung am 18. November verabschiedet. Die Schwesterkammer in Westfalen-Lippe (AKWL) folgte nun per schriftlicher Abstimmung, deren Ergebnis am Montag ausgezählt wurde.

Beim »Zytotestat« handelt es sich um ein freiwilliges Zertifikat, das die Kammern ihren Zytostatika-herstellenden Mitgliedsapotheken anbieten wollen. Es sei eine weitere Maßnahme, um das Vertrauen der Patienten in eine ordnungsgemäße Herstellung ihrer Chemotherapeutika wiederherzustellen als Reaktion auf den Bottroper Zytoskandal, der im Herbst 2016 bekannt geworden war, hieß es von Kammerseite. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hätte ein entsprechendes Zertifikat von den Apothekerkammern eingefordert und es sei nun eng in Zusammenarbeit mit der ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker und dem Verband der Zytostatika-herstellenden Apotheken (VZA) entwickelt worden, teilte die AKWL bei einer Online-Informationsveranstaltung mit. Dabei überprüft die Kammer die Plausibilität der Dokumentation der eingekauften und verwendeten Wirkstoffe. Es werden auch die Bestände von fünf Substanzen vor Ort geprüft, teils angekündigt, teils unangekündigt. Fertig hergestellte Zytostatika werden jedoch nicht auf ihren Gehalt geprüft.

Wie die Kammer Nordrhein der Pharmazeutischen Zeitung auf Nachfrage bestätigte, soll das Zertifikat für die Apotheken mit Erleichterungen bei der Prüfung durch den Amtsapotheker einhergehen. AKWL-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betonte, dass es sich um eine vertrauensbildende Maßnahme und Handreichung für die Praxis für eine gute Qualität handle. Das Testat sei in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium entwickelt worden. Die AKWL erhebt für die Erteilung eine Gebühr von 400 Euro, die jedoch nicht kostendeckend sei. In Nordrhein kostet die Zertifizierung satzungsabhängig 470 Euro.

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