Apotheken in Frankreich dürfen Antibiotika ohne Rezept abgeben |
Cornelia Dölger |
10.07.2024 10:00 Uhr |
Seit dem 19. Juni 2024 dürfen französische Apotheker nach einem schnellen diagnostischen Orientierungstest (TROD) bestimmte Antibiotika ohne Rezept abgeben. / Foto: Adobe Stock/pixarno
Seit dem 19. Juni 2024 dürfen französische Apotheker nach einem schnellen diagnostischen Orientierungstest (TROD) bestimmte Antibiotika ohne Rezept abgeben. Darüber informiert die ABDA in der aktuellen Ausgabe von »Pharmapolitik International«. Grundlage ist demnach eine Verordnung vom 17. Juni 2024 über die Preisgestaltung für Dienstleistungen von Apothekern.
Nach einer absolvierten Schulung dürfen demnach Apotheker die TRODs für Angina tonsillaris oder bakterielle Zystitis anbieten und bei einem positiven Ergebnis folgende Antibiotika ausgeben:
Bei der Abgabe eines Antibiotikums sei dem Patienten eine Bescheinigung mit der Bezeichnung des Arzneimittels, der Dosierung und der Behandlungsdauer auszuhändigen, heißt es in Artikel 1 der Verordnung. Informationen zur Durchführung des Tests und gegebenenfalls die Abgabe von Antibiotika müssen in der elektronischen Akte des Patienten und im Register des Apothekers vermerkt sein.
Die Testdurchführung und die Antibiotika-Abgabe werden vergütet. Laut einem weiteren Dekret bekommen Apotheken:
Antibiotika rezeptfrei aus der Apotheke – das ist auch im Nachbarland Österreich möglich. Demnach ist »der Apotheker (…) berechtigt, in besonderen Notfällen Arzneimittel auch ohne Vorliegen eines Rezeptes abzugeben; jedoch nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung«, wie es in Satz 6 des so genannten Notfallparagraphen heißt.