Apotheken erhalten 11 Prozent sofort |
Alexander Müller |
18.01.2024 13:30 Uhr |
Und dann gibt es noch jene Gruppe von 819 Apotheken, die wenige Tage vor der Insolvenz im September 2020 noch eine Abschlagszahlung von AvP erhalten hatten. Aus Sicht von Hoos waren diese Zahlungen unberechtigt, im Zweifel würde er sie einklagen. Der Insolvenzverwalter hat dieser Gruppe aber einen weiteren Vergleich angeboten. Demnach verzichten sie auf ihre restlichen Insolvenzforderung und scheiden komplett aus dem Verfahren aus. Die konkrete Abmachung richtet sich jeweils nach der Höhe des Anfechtungsbetrags und der Insolvenzforderungen der Apotheke.
In 634 Fällen konnte Hoos einen solchen Vergleich schließen. Weitere 94 Apotheken sind zwar nicht beigetreten, haben aber den Verzicht auf Verjährung erklärt. Damit kann in Ruhe geprüft werden, ob die Anfechtung rechtlich durchsetzbar ist, ohne dass man sich gleich vor Gericht treffen muss. In 91 Fällen hat Hoos dagegen Klage erhoben. Die betroffenen Apotheken müssen jetzt vor Gericht darum kämpfen, die bereits ausgezahlten Beträge aus der Rezeptabrechnung zu behalten. Gewinnt Hoos, fließt das Geld der Insolvenzmasse zu. Aber auch in diesen Fällen dürfte sich eine letztinstanzliche Klärung noch einige Jahre hinziehen.