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DAPI-Zahlen des Monats

Apotheken erfüllen Rabattverträge zu 94 Prozent

Die Vor-Ort-Apotheken haben trotz Pandemie und Lieferproblematik in den vergangenen Jahren wirtschaftlich gehandelt. Wie das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) auf Basis seiner Auswertungen berichtete, haben sie die Rabattverträge im ersten Quartal 2023 in 94 Prozent der Fälle erfüllt – gemessen an den Packungen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 03.07.2023  07:00 Uhr

Eine aktuelle DAPI-Analyse zeigt: Im Zeitraum Juli 2019 bis Dezember 2020 haben die Apotheken trotz der Coronavirus-Pandemie nur einen zeitlich begrenzten Rückgang der Rabatterfüllungsquoten zu verzeichnen. Auch die Abgaben mit dokumentierter »Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln« und von »dringenden Fällen« seien in dieser Zeit nur vorübergehend erhöht gewesen, heißt es. Demnach fallen darunter Situationen, in denen vorrangig zu beliefernde Arzneimittel nicht verfügbar waren oder aber es um eine Akutversorgung ging.

Erwartet hat das DAPI nach eigenen Angaben auch, dass sich die Herausforderung der Lieferengpass-Problematik im Jahr 2022 in den Zahlen widerspiegelt. So zeigten die Auswertungen, dass die absatzbezogene Rabatterfüllungsquote von im Schnitt 95 Prozent zwischen dem ersten Quartal 2021 und dem dritten Quartal 2022 dann im vierten Quartal 2022 und ersten Quartal 2023 auf 94 Prozent sank. Abgaben mit Sonderkennzeichen »Abweichende Abgabe« und Hintergründen 2, 3 oder 4 sind dabei nicht berücksichtigt.

Ende 2022 stieg Anteil nicht verfügbarer Präparate

Der Anteil abgegebener Arzneimittelpackungen mit dokumentierter Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln ist laut DAPI zwischen dem ersten Quartal 2021 und dem dritten Quartal 2022 nur moderat von 1,1 Prozent auf 1,8 Prozent gestiegen.

Zu einem sprunghaften Anstieg kam es dann im dritten Quartal 2022. Und zwar auf 4,3 Prozent. Im ersten Quartal dieses Jahres kletterte der Wert sogar auf 5,6 Prozent. In dem Zusammenhang weist das Arzneiprüfungsinstitut darauf hin, dass die Daten »kein Maß für Lieferengpässe von Arzneimitteln« darstellen. Es handele sich lediglich um Abgaben, bei denen eine Alternative für die im Rahmenvertrag festgelegte Abgabe gefunden werden musste.

Bei den GKV-Rezepten, die sogenannte dringende Fälle belieferten, stieg der Anteil von im Schnitt 2,2 Prozent zwischen dem ersten Quartal 2021 und dem dritten Quartal 2021 auf 2,7 Prozent im vierten Quartal 2022. Anfang dieses Jahres waren es sogar 2,8 Prozent. Zu diesem Bereich gehören auch Abgaben gemäß der SARS-CoV-2-Sonderregelungen.

Nach Auffassung des DAPI belegt die Analyse aber vor allem, wie verantwortungsvoll die Apothekerschaft mit den Sonderregelungen umgegangen ist. Noch dazu verdeutlichten die Zahlen den Mehraufwand, den das tägliche Managen von Lieferengpässen für eine Vor-Ort-Apotheke bedeutet.

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