| Alexander Müller |
| 17.12.2025 09:58 Uhr |
Die Rechenzentren erhalten also nach der neuen Regelung früher einen höheren Abschlag als bislang und können ihrerseits den Apotheken früher einen Abschlag gewähren. Zusammen mit den Vorfinanzierungsangeboten macht das eine Direktabrechnung für die Apotheken weniger spannend – zumal die AOK die Abschlagszahlung nur gewährt, wenn die Apotheke einmal monatlich abrechnet und mit mindestens 500.000 Euro.
Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, freut sich über die Neuregelung. »Dieser Vertrag stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Arzneimittelversorgung für unsere Versicherten weiter zu verbessern und gibt durch die einheitliche Abschlagsregelung den Apotheken wichtige finanzielle Planungssicherheit«, sagte er gegenüber der PZ. »Wir sind zuversichtlich, dass dieser Vertrag einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und effizienten Arzneimittelversorgung in Baden-Württemberg leisten wird«, so Bauernfeind weiter.
Wie Apotheken, die bislang direkt abrechnen, mit dem neuen Vertragswerk umgehen werden, muss sich zeigen. Denn eine getrennte Abrechnung von E-Rezepten über Dienstleister wie Scanacs und Papierrezepten über ein Rechenzentrum ist nach den neuen Regeln nicht ohne Weiteres möglich.