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Digitale Verordnung

AOK will E-Rezept in Kassen-Apps integrieren

Bislang ist das neue, digitale Verordnungssystem als geschlossenes System geplant: Die Weiterleitung von E-Rezepten ist nur über die Smartphone-App der Gematik oder über die Code-Ausdrucke möglich. Geht es nach dem AOK-Bundesverband, soll sich dies nun ändern. Der Kassenverband wünscht sich, dass das E-Rezept als eine von vielen Anwendungen in das Digital-Angebot der Kassen eingebaut wird.
Benjamin Rohrer
28.06.2021  12:30 Uhr

Noch in dieser Woche, am kommenden Donnerstag, will die Gematik das E-Rezept-Modellprojekt in der Fokusregion Berlin-Brandenburg starten. Im letzten Quartal dieses Jahres soll das neue, digitale Verordnungssystem dann bundesweit ausgerollt werden, bevor es am 1. Januar 2022 verpflichtend wird. In den dem der digitalen Verordnung zu Grunde liegenden Gesetzen ist das E-Rezept als isoliertes System geplant: Um die freie Apothekenwahl zu gewährleisten, sollen die E-Verordnungen nur über die Smartphone-App der Gematik weitergeleitet werden können. Zweitens ist auch eine Integration in die Smartphone-Apps der Krankenkassen ausdrücklich nicht vorgesehen.

Schon seit Monaten bemühen sich die Kassenverbände allerdings genau das zu ändern. Konkret verlangen sie, dass die E-Verordnungen als eine Leistung in ihre Digital-Angebote integriert werden. Zur Erklärung: Die Kassen haben den gesetzlichen Auftrag, ihren Versicherten elektronische Patientenakten (EPA) in eigenen digitalen Angeboten zur Verfügung zu stellen. Der Wunsch der Krankenkassen ist es nun, die E-Rezept-Weiterleitung in die Smartphone-Apps zu integrieren.

AOK: Kassen-Apps sollen zentrale Plattform werden

Kurz vor dem Start des E-Rezept-Modellprojekts hat der AOK Bundesverband diese Forderung nun in einer Pressemitteilung wiederholt. Grundsätzlich begrüße man den E-Rezept-Start. Allerdings erklärt Verbandsvorsitzender Martin Litsch: »Das E-Rezept ist ein wichtiger Baustein für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Der richtige Ort für die Einbindung und Übermittlung des E-Rezeptes an die Versicherten sind die bereits bestehenden Apps der Krankenkassen. Diese sollten für die Versicherten die zentrale Plattform sein, auf der sie alle Anwendungen für Verordnungen, Rezepte, Notfalldaten, Organspendeausweis oder Medikationsplan zusammengefasst finden«, so Litsch.

Die AOK wünscht sich, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine entsprechende Schnittstelle noch vor dem bundesweiten E-Rezept-Start etabliert. In der Tat wartet die Branche schon seit Monaten gespannt auf eine BMG-Rechtsverordnung, in der genauer definiert wird, inwiefern Schnittstellen mit der E-Rezept-App der Gematik erlaubt sein werden. Mit einer entsprechenden Rechtsverordnung sollte dies aus Sicht der AOK nun zeitnah auch in der Praxis ermöglicht werden, so Litsch.

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