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Arzneimittelversorgung

AOK fordert mehr Spielraum für Rabattverträge

Die Stärkung der Liefersicherheit und -verfügbarkeit von Arzneimitteln ist ein Vorhaben der Ampel-Partner. Die AOK fordert nun bei Rabattverträgen robuste Lieferketten als Ausschreibungskriterium.
Ev Tebroke
26.11.2021  10:38 Uhr

Die Versorgungssicherheit von Arzneimitteln ist den Ampel-Koalitionären ein wichtiges Anliegen. Im Koalitionsvertrag gehen sie explizit auf das Thema Lieferengpässe ein und wollen diese »entschieden bekämpfen«.  »Wir ergreifen Maßnahmen, um die Herstellung von Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder in die EU zurück zu verlagern«, heißt es im Koalitionsvertrag zum Thema. Genauere Details, wie die Maßnahmen aussehen könnten, gibt es aber nicht. Die Koalitionäre nennen lediglich  etwa  »den Abbau von Bürokratie, die Prüfung von Investitionsbezuschussungen für Produktionsstätten, sowie die Prüfung von Zuschüssen zur Gewährung der Versorgungssicherheit«. Die AOK-Gemeinschaft sieht hier konkret auch die Ausschreibungsverträge für Generika als mögliches Werkzeug, um die Arzneimittelversorgung zu stabilisieren und pocht auf mehr Handlungsspielraum bei den Rabattverträgen. Robuste Lieferketten sollen mögliches Ausschreibungskriterium werden, fordert die für die bundesweiten Rabattverträge zuständige AOK-Baden-Württemberg in einer Mitteilung. Darüber hinaus will sie sich für ein Frühwarnsystem mit verpflichtenden Meldungen über Lieferengpässe einsetzen.

»Die Politik sollte darauf hinwirken, dass wir mit unseren Möglichkeiten die Verfügbarkeit von Arzneimitteln steigern dürfen«, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. »Robuste Lieferketten müssen ein mögliches Ausschreibungskriterium werden. Dafür muss sich die künftige Bundesregierung europapolitisch starkmachen«, so Bauerfeind,

Rabattverträge als »Garant für Versorgungssicherheit«

Aus Sicht der AOK sind die Rabattverträge ein »Garant für Versorgungssicherheit«. Lieferschwierigkeiten gebe es in erster Linie als »Folge von Problemen in den Produktionsstätten, aber auch wegen intransparenter Lieferketten«. In diesem Kontext unterstützt die AOK-Gemeinschaft nach eigenen Angaben auch die Initiative des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das mit KI-Ansätzen ein erweitertes Lieferengpassmanagement anstrebt. Ziel des Projekts ist es, Strukturen zu etablieren, die es dem BfArM ermöglichen, die Gefüge der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellung transparenter zu machen. Die Erkenntnisse aus Datenanalysen sollen der Pharmaindustrie helfen, ihre Produktions- und Lieferstrukturen zu stabilisieren.

Die Ampel-Koalition plant zudem mit einem Gesundheitssicherstellungsgesetzes eine effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten erreichen. Das trifft bei der AOK-Gemeinschaft auf breite Zustimmung. Im Zuge der Corona-Krise habe die AOK-Gemeinschaft die Bevorratungspflicht ihrer Vertragspartner noch einmal verschärft, heißt es . Demnach müssen Hersteller als Absicherung gegen Produktions- und Lieferausfälle inzwischen dauerhafte Arzneimittelreserven für drei Monate anlegen. Die Reserve darf erst im letzten Vertragsquartal aufgebraucht werden.

 

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