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Rabattverträge

AOK fordert dauerhafte Medikamentenreserve

Im Rahmen der 24. Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen nimmt die AOK die Pharmahersteller in die Pflicht, eine dreimonatige Arzneimittelreserve anzulegen. Außerdem rückt die Krankenkasse Umwelt- und Sozialaspekte stärker in den Fokus.
Charlotte Kurz
21.07.2020  09:32 Uhr

Am Montag startete die Ausschreibung zur 24. Tranche der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) weist mit Blick auf die Vergabe darauf hin, einen verstärkten Fokus auf die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln legen zu wollen.

Demnach will die AOK mit den künftigen Rabattverträgen die Arzneimittelhersteller in die Pflicht nehmen, als Absicherung gegen Produktions- und Lieferausfälle eine dauerhafte Arzneimittelreserve für drei Monate anzulegen. Erst im letzten Quartal der gesamten Vertragslaufzeit dürfe dieser Lagerbestand aufgebraucht werden, so die Krankenkasse. Den Grund dafür nennt der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Chefverhandler für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge Johannes Bauernfeind: »Die Corona-Pandemie zeigt überdeutlich, wie sehr die Arzneimittelversorgung in Europa von den weltweiten, krisenanfälligen Produktions- und Lieferketten der global aufgestellten Pharmaindustrie abhängig ist«.

Insbesondere das Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die Liefersicherheit von Medikamenten in Europa zu stärken und damit Lieferengpässen vorzubeugen, begrüßt die AOK. Um diese Sicherheiten zu erreichen, braucht es laut Bauernfeind Anreize, an denen die Pharmahersteller nicht vorbei können.

Umwelt- und Sozialaspekte im Zentrum

Die Kasse schreibt sich zudem einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt auf die Fahnen. Nach Ansicht der AOK sollte in diesem Bereich die Haftungsfrage geklärt sein. Wer also künftig einen Rabattvertrag mit der AOK abschließen wolle, der müsse sicherstellen, dass weder seine Produkte noch die von Zulieferern Umwelt oder Gesundheit der Mitarbeiter in Gefahr brächten. »Wer nicht liefert oder die vor Ort geltenden Arbeitsschutz- oder Umweltstandards nicht einhält, riskiert, den laufenden Vertrag unmittelbar zu verlieren und seine Chancen mit Blick auf künftige Ausschreibungen aufs Spiel zu setzen«, betonte Bauernfeind.

Erst vergangene Woche hatten einige Bundesminister bekanntgegeben, noch in dieser Legislaturperiode ein sogenanntes Lieferkettengesetz in die Wege leiten zu wollen, um insbesondere Umweltschutz und Menschenrechte auch im Ausland bei Produktionsstätten deutscher Firmen zu wahren.

Die Ausschreibung »AOK XXIV« der neuen Rabattverträge umfasst 120 Fachlose mit insgesamt 119 Wirkstoffen. Im Drei-Partner-Modell vergibt die Krankenkasse 22 Wirkstoffe. Das voraussichtliche Umsatzvolumen beträgt rund 2 Milliarden Euro pro Jahr, hier gilt der Apothekenverkaufspreis. Ab 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2023 sollen die Rabattverträge laufen. Eine Ausschreibung zu fünf antibiotischen Wirkstoffen sei ebenfalls in Planung. Dabei gelte es, Aspekte wie Versorgungssicherheit sowie die Einhaltung von Sozial- und Umweltaspekten stärker zu berücksichtigen.

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