AOK-Bundesverband beschwert sich über Apothekenhonorar |
Der AOK-Bundesverband meldet sich als erste Krankenkasse in der Diskussion um den jüngst veröffentlichten Schiedsspruch zu den pharmazeutischen / Foto: imago images/Müller-Stauffenberg
Nachdem bereits reichlich Kritik seitens der Ärzteschaft auf die Veröffentlichung der pharmazeutischen Dienstleistungen folgte, äußert sich nun der AOK-Bundesverband als erster Krankenkassenverband zu dem Thema. In einer Mitteilung kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann: »Die aktuelle Entscheidung der Schiedsstelle zum Umfang und zur Vergütung dieser Dienstleistungen wird aus unserer Sicht nicht zu einer qualitativ besseren Versorgung der Versicherten führen.« Generell sei man offen für pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie regional, dezentral und freiwillig vereinbart würden. Dass sie nun per Gesetz als »Pflichtprogramm« durchgesetzt werden, sieht sie als »ein spätes Geschenk des ehemaligen Bundesgesundheitsministers an die Apothekerinnen und Apotheker«.
Die Honorare seien zudem viel zu hoch angesetzt. »Das steht in keinem Verhältnis zu den Vergütungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die entsprechenden Leistungen«, so Reimann. Als Beispiel führt sie hier die Blutdruckmessungen an, deren geplante Vergütung heute ebenfalls vom Virchowbund explizit als unverhältnismäßig hoch kritisiert wurden. Wie auch der Virchowbund, hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) daraufhin Honorarerhöhungen für kassenärztliche Leistungen eingefordert.
»Mit ihrer Schlussfolgerung, die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte seien unterfinanziert, liegen die Ärzteverbände allerdings komplett falsch«, kommentiert Reimann etwaige Forderungen. Die GKV finanziere die ambulante Versorgung »sehr gut und auskömmlich«. Die Ausgaben für die ambulante vertragsärztliche Versorgung seien allein von 2019 auf 2020 um gut 5,1 Prozent gestiegen – von 40,7 auf 42,7 Milliarden Euro, führt Reimann an.
Angesichts der dramatischen Finanzlage der GKV gebe es aktuell keinen Spielraum für finanzielle Wohltaten – weder in Richtung der Apotheken noch in Richtung der Arztpraxen, erklärt Reimann. Und weiter: »Die Defizite der gesetzlichen Krankenkassen werden täglich größer. Um das in den Griff zu bekommen, ist es erforderlich, nicht nur bei den Einnahmen, sondern auch bei den Ausgaben anzusetzen.« Hier brauche es einen Mix von Maßnahmen – nicht nur im Arzneimittelbereich, sondern auch in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.
Die Beschwerde des AOK-Bundesverbandes verwundert etwas – schließlich war das AOK-Lager über den GKV-Spitzenverband zumindest indirekt beteiligt an den Verhandlungen zu den Dienstleistungen. Und der GKV-Spitzenverband betont weiterhin, dass man den schriftlichen Schiedsspruch derzeit noch mit den Mitgliedsverbänden prüfe, um eine gemeinsame Position zu finden. Ob die Mitteilung des AOK-Bundesverbandes nun ein erstes Anzeichen für eine mögliche Kassen-Klage gegen den Schiedsspruch ist, bleibt abzuwarten. Eine entsprechende Anfrage der PZ beim AOK-Verband wollte ein Verbandssprecher nicht kommentieren.
Mittlerweile hat sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) zu Wort gemeldet: »Patienten sind keine Kunden und Apotheken keine Arztpraxen-to-go. Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen, auch nicht ansatzweise«, kommentierte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Schiedsspruch. Dieser sei das Resultat eines Webfehlers des Vor-Ort-Apothekengesetzes, vor dem die Ärzteschaft seit langem gewarnt hat. Die pharmazeutische Dienstleistungen blieben ohne echten Mehrwert für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und würden eher zu Reibungsverlusten und Abstimmungsstörungen führen, warnte er.