AOK-Bundesverband beschwert sich über Apothekenhonorar |
Die Beschwerde des AOK-Bundesverbandes verwundert etwas – schließlich war das AOK-Lager über den GKV-Spitzenverband zumindest indirekt beteiligt an den Verhandlungen zu den Dienstleistungen. Und der GKV-Spitzenverband betont weiterhin, dass man den schriftlichen Schiedsspruch derzeit noch mit den Mitgliedsverbänden prüfe, um eine gemeinsame Position zu finden. Ob die Mitteilung des AOK-Bundesverbandes nun ein erstes Anzeichen für eine mögliche Kassen-Klage gegen den Schiedsspruch ist, bleibt abzuwarten. Eine entsprechende Anfrage der PZ beim AOK-Verband wollte ein Verbandssprecher nicht kommentieren.
Mittlerweile hat sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) zu Wort gemeldet: »Patienten sind keine Kunden und Apotheken keine Arztpraxen-to-go. Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen, auch nicht ansatzweise«, kommentierte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Schiedsspruch. Dieser sei das Resultat eines Webfehlers des Vor-Ort-Apothekengesetzes, vor dem die Ärzteschaft seit langem gewarnt hat. Die pharmazeutische Dienstleistungen blieben ohne echten Mehrwert für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten und würden eher zu Reibungsverlusten und Abstimmungsstörungen führen, warnte er.