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Schutzmasken-Verordnung

AOK Baden-Württemberg kündigt Voucher-Versand an

Nach dem 6. Januar sollen sich Risikopatienten nur noch mit einem Coupon kostenlose FFP2-Masken aus der Apotheke abholen können. Jetzt hat die AOK Baden-Württemberg als erste Krankenkassen angekündigt, die Berechtigungsscheine zu verteilen. Dabei kann der Versand frühestens am 4. Januar beginnen. 
Stephanie Schersch
17.12.2020  14:00 Uhr

In vielen Apotheken dürfte in diesen Tagen vor allem ein Thema den Alltag bestimmen: Die Verteilung von Gratismasken an Risikopatienten. Mehr als 27 Millionen Menschen haben Anspruch auf diesen Schutz, den der Bund finanziert. Verteilen allerdings müssen die Apotheker die Masken, was mitunter zu chaotischen Zuständen in den Offizinen führen. Denn nicht nur Lieferschwierigkeiten führen mitunter zu Problemen, vielmehr müssen die Apotheker vorerst auch prüfen, ob die Patienten tatsächlich zu den Anspruchsberechtigten zählen und ihnen die drei Masken der ersten Ausgabewelle damit überhaupt zustehen.

Hintergrund dieser für die Apotheken recht schwierigen Situation ist das Tempo, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgegeben hat. Denn nur wenige Tage nach der Vorlage der ausschlaggebenden Schutzmasken-Verordnung trat diese bereits in Kraft. Für die Ausstellung von Berechtigungsscheinen war dieser Zeitraum viel zu knapp, diese Coupons sollen den Risikopatienten nun bis zum 6. Januar zugehen. Dabei sollen die Krankenkassen und privaten Versicherer ihre Mitglieder gezielt anschreiben und die Gutscheine verteilen. Auf diese Weise können sich die Patienten dann jeweils zwei Mal sechs Masken für eine geringe Eigenbeteiligung aus der Apotheke abholen.

Bundesministerium für Gesundheit muss Voucher ausliefern

Als erste Krankenkasse hat nun die AOK Baden-Württemberg angekündigt, die Coupons auszuteilen. Man schreibe die betroffenen Versicherten persönlich an, heißt es in einer Pressemittelung. »Nach dem 6. Januar 2021 können Versicherte innerhalb zweiter sich überlappender Zeiträume jeweils eine Sechserpackung mit weiteren FFP2-Masken abholen.« Dabei verweist die Kasse auf die Definition der Risikogruppe. So haben grundsätzlich alle Versicherten ab einem Alter von 60 Jahren Anspruch auf die Masken und darüber hinaus Patienten mit folgenden Risikofaktoren: COPD oder Asthma bronchiale, chronische Herz- oder Niereninsuffizienz, Demenz oder Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ2, Krebserkrankungen, Organ- oder Stammzelltransplantationen, Trisomie 21 oder Risikoschwangerschaften.

Die beiden Zeitfenster für die Ausgabe sind durch die Verordnung genau definiert: zwischen dem 1. Januar und 28. Februar sowie zwischen dem 16. Februar und 15. April. Dabei müssen die Versicherten jeweils 2 Euro pro Sechserpack Masken zuzahlen.

Aus dem Kassenlager hatte die PZ zuletzt gehört, dass für die Ausstellung der fälschungssicheren Coupons selbst der Zeitraum bis zum 6. Januar nicht ausreichen könnte. So sei es schwierig, innerhalb weniger Wochen Millionen von Briefen drucken zu lassen, heißt es.  Auch das Scannen der Versichertendatenbanken nach Risikogruppen soll nach Aussage einiger Kassen recht aufwendig und auch datenschutzrechtlich bedenklich sein.

Die AOK Baden-Württemberg scheint damit keine Probleme zu haben. Dort ist man zuversichtlich, die Briefe rechtzeitig auf den Weg zu bringen, auch wenn es am Ende sehr knapp werden könnte. So müssen die Kassen auf die fälschungssicheren Voucher aus der Bundesdruckerei warten, die das Bundesministerium für Gesundheit der AOK zufolge frühestens am 4. Januar liefern wird. Damit könnten die Briefe am Ende punktgenau am 6. Januar bei den Versicherten ankommen – oder aber mit reichlich Verspätung eintreffen. 

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