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EuGH zu Rx-Boni

Anreiz zum Arzneimittelkauf oder harmlose Werbung?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einer mündlichen Verhandlung am 27. Juni mit der Rechtmäßigkeit von Werbung mit Rx-Boni beschäftigt. Ausgangspunkt ist ein Rechtsstreit zwischen der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und dem Versender Doc Morris.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 28.06.2024  17:38 Uhr

Klage auf 18 Millionen Euro Schadensersatz

Für die AKNR steht viel auf dem Spiel: Doc Morris hatte die Kammer auf 18 Millionen Euro Schadensersatz verklagt, die ihr angeblich aufgrund von Klagen des AKNR an Gewinnen entgangen war. Die AKNR hatte seit 2013 immer wieder einstweilige Verfügungen gegen Doc Morris erwirkt, um die Gewährung von Rx-Boni zu untersagen. Nachdem der EuGH 2016 entschieden hatte, dass die deutsche  AMPreisV nicht für ausländische Versandapotheken gilt, sah sich der Versender rückblickend zu Unrecht verfolgt und klagte auf Schadensersatz.

Während das Landgericht Düsseldorf die Klage in erster Instanz abwies, gab das Oberlandesgericht Düsseldorf Doc Morris teilweise recht. Die Sache ging vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser entschied aber nicht, sondern legte dem EuGH mehrere Fragen zum Vorabentscheid vor, wobei die Bewerbung von Rabatten im Fokus stand.

 

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