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Bundesratsbeschluss
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Anpassungen an Klinikreform kommen

Der Weg für Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform ist nach monatelangem Ringen frei. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben soll.
AutorKontaktPZ
AutorKontaktdpa
Datum 27.03.2026  14:54 Uhr
Niedersachsen: Knackpunkt Pflegepersonaluntergrenze

Niedersachsen: Knackpunkt Pflegepersonaluntergrenze

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD), der aktuell auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GKM) ist, begrüßte, dass mit dem Kompromiss die Anrufung eines Vermittlungsausschusses zum Krankenhausreformanpassungsgesetz habe verhindert werden können. Nun gebe es Planungssicherheit. Die besonderen Bedürfnisse der Flächenländer sowie eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund seien wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Reform, dafür habe sich Niedersachsen eingesetzt.

Dass die neuen Leistungsgruppen an die strikte Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen gekoppelt seien, wertet Philippi als Wehmutstropfen. Eine Unterschreitung dieser Grenzen in einem pflegesensitiven Bereich führe künftig dazu, dass alle Gutachten des Medizinischen Dienstes eines Standorts negativ werden – unabhängig von der betroffenen Leistungsgruppe. »Das würde viele Häuser treffen, insbesondere unsere großen Krankenhäuser und unsere Uniklinika«, warnte Philippi. Hier brauche es Klarstellungen und Übergangsregelungen seitens des Bundes.

Kassen: Reform verwässert

SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis bezeichnete die Nachbesserungen als »echten Paradigmenwechsel«. Das KHAG trage dazu bei, dass die Länder ihrer Verantwortung in der Krankenhausplanung nachkommen könnten. Ziel sei eine »qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und langfristig tragfähige Krankenhausstruktur«.

Nicht zufrieden sind die Kassen. Die Anpassungen verwässerten die Reform »leider erheblich«, meint Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse (TK). Bundesweit einheitliche Standards für die Behandlungsqualität wären ihm zufolge sinnvoll gewesen. Nun seien die Länder am Zug, die Reform »in den kommenden Jahren bei der Krankenhausplanung konsequent umsetzen«. 

Dass die Transformationskosten für die Modernisierung der Krankenhäuser in Höhe von 25 Milliarden Euro vom Bund getragen werden sollen, begrüßt der AOK-Bundesverband. Die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann ließ wissen, dies sei »die wichtigste Weichenstellung«, die mit dem Bundesratsbeschluss umgesetzt wurde. An vielen Stellen habe sich der Bund aber dem Druck der Länder gebeugt, etwa bei der Zuweisung der Leistungsgruppen.  

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