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Bundesratsbeschluss
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Anpassungen an Klinikreform kommen

Der Weg für Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform ist nach monatelangem Ringen frei. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben soll.
AutorKontaktPZ
AutorKontaktdpa
Datum 27.03.2026  14:54 Uhr

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)  justiert die große Krankenhausreform von 2025 nach, um die Praxisumsetzung zu erleichtern. Geschaffen werden damit längere Übergangszeiten und mehr Möglichkeiten für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach heute von einem guten und gangbaren Kompromiss. Das Gesetz sorge dafür, dass die Regelungen für Kliniken und Planungsbehörden praxistauglich umsetzbar seien. Gemeinsames Ziel sei, zu mehr Spezialisierung und Bündelung von Kompetenzen zu kommen. Es brauche aber auch eine gute Grundversorgung gerade auf dem Land.

In der Debatte machten mehrere Länder anhaltende Kritikpunkte deutlich, hoben aber auch eine jetzt nötige Planungssicherheit hervor. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass das Gesetz in Teilen hinter den Länderforderungen zurückbleibe und einzelne Regelungen den praktischen Anforderungen bei der Umsetzung noch nicht ausreichend Rechnung trügen.

Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der Vorgängerregierung und dem damaligen Minister Karl Lauterbach (SPD) gegen Proteste durchgesetzt worden. Ziele sind, finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen zu mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeizuführen.

Bayern: Mit Schwächen, aber insgesamt »tragfähiger Kompromiss«

Zentrales Instrument sind neu definierte «Leistungsgruppen« für Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu Ausstattung und Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können die Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Das Änderungsgesetz erweitert nun Möglichkeiten für Ausnahmen, nach denen Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen anbieten dürfen. Umstellungen der Vergütung sollen ein Jahr später kommen.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) betonte, dass die Nachbesserungen an der Krankenhausreform deutliche Schwächen hätten. Insgesamt habe man aber einen »tragfähigen Kompromiss« erzielt. Die Ministerin betonte in Berlin: »Das Gesetz ist zwar alles andere als ein Volltreffer. Aber damit wird die Krankenhausreform in jedem Fall deutlich praxistauglicher. Es wird vor allem endlich Klarheit über die rechtlichen Grundlagen geschaffen – und diese Klarheit bedeutet die dringend notwendige Planungssicherheit für die Kliniken.«

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