Anklage eingekürzt |
Jennifer Evans |
29.10.2018 19:00 Uhr |
Die Richter verkündeten heute, definitiv nur noch zwei der 40 Anklagepunkte verfolgen zu wollen. Bei diesen sehen sie weiterhin den Tatbestand des Ausspähens von Daten nach §202a Strafgesetzbuch erfüllt. Alle 38 anderen Anklagepunkte werden eingestellt. Auch den Vorwurf, dass die beiden Angeklagten zusätzlich gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen haben, will das Gericht fallen lassen. Dieses Vorhaben hatte die Strafkammer zwar bereits beim letzten Verhandlungstag vorgeschlagen, musste aber zunächst das Einverständnis des Staatsanwalts abwarten. Dieser stimmte dem heute zu. Allerdings behält das Gericht sich weiterhin vor, dass die bereits eingestellten Anklagepunkte wieder ins Gewicht fallen könnten, wenn es später um die Höhe einer Strafe geht.
Bellartz und H. wird vorgeworfen, sich zwischen 2009 und 2012 im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Zugang zu E-Mails mit brisanten politischen Inhalten verschafft zu haben. Der heutige Apotheke Adhoc-Herausgeber Bellartz soll laut Anklage den IT-Spezialisten für diese Informationen bezahlt haben.
Alles scheint sich im Kreis zu drehen: Bellartz Verteidiger, Professor Carsten Wegner, kritisierte wieder die Entscheidungen der Richter. Er forderte erneut Klarheit darüber, von welchen Daten oder E-Mails in den beiden verbleibenden Anklagepunkten konkret die Rede ist. Weder ein Zeuge, noch der leitende Ermittler oder das BMG hätten konkret die brisanten Korrespondenzen im Laufe der Hauptverhandlung benennen können, bemängelt der Rechtsanwalt. Im Falle des Ministeriums ist das ohnehin nicht mehr möglich, weil alle E-Mails aus der Zeit der Tatvorwürfe aus Datenschutzgründen längst gelöscht sind. Wegener will auf jeden Fall noch den Verfasser der Anklageschrift im Zeugenstand sehen. Da die Richter diesen bislang nicht befragen wollten, vermutet Wegner, dass der ebenso wenig Auskunft darüber geben kann, welche Daten dem BMG nun eigentlich entwendet worden sein sollen. Nach Wegners Ansicht müsste das gesamte Strafverfahren längst eingestellt sein.
Für unnötig halten die Richter, die damals amtierenden Gesundheitsminister Philipp Rösler beziehungsweise Daniel Bahr (beide FDP) bestätigen zu lassen, dass dem BMG kein Schaden durch den vermeintlichen Datendiebstahl entstanden ist. Das habe keine Auswirkung auf die Schuldfrage, betonten sie erneut.
Sicher wird die Strafkammer sich am nächsten Verhandlungstag vor dem Berliner Landgericht zu Wegners heutigen Ausführungen äußern. Der Vorsitzende Richter geht aber wohl davon aus, dass er in diesem Jahr kein Urteil mehr verkünden wird und setzte vorsorglich weitere Termine bis in den Januar fest. Am 15. November geht es weiter.
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