Anfechtung, Aussonderung und die Banken-Frage |
Alexander Müller |
12.09.2023 10:20 Uhr |
Eine weitere Baustelle des Insolvenzverwalters ist die Auseinandersetzung mit den Banken. Diese hatten AvP im Herbst 2020 die Konsortialkredite gekündigt, kurz nachdem die Kassen überwiesen hatten. Hoos ist der Ansicht, dass auch dies anfechtbar ist und hat außergerichtlich Rückzahlungen geltend gemacht. Weil aber auch hier keine hundertprozentige Sicherheit besteht, strebt Hoos mit den Banken ebenfalls einen Vergleich an. Zu den Details konnte er noch nichts sagen.
Nachfragen aus dem Kreis der Teilnehmer am Livetalk kamen auch zu den 496.000 Euro, die laut dem Vergleichsentwurf an den Apothekerverband Nordrhein (AVNR) fließen sollen. Der AVNR wurde stellvertretend für alle Landesapothekerverbände in den Gläubigerausschuss berufen – AvP hatte seinen Hauptsitz in Düsseldorf und viele Geschädigte kommen aus NRW.
Der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis erklärte, dass das sehr komplexe Verfahren seit nunmehr drei Jahren geführt werde und der Verband dafür fachkundige Beratung benötigt habe. »Das hat Geld gekostet. Da kommen diese Summen zustande.« In der Mitgliederversammlung sei dies aber in jedem Jahr ganz transparent erklärt und von dieser auch beschlossen worden. »Ich bin fest überzeugt, dass wir das Beste für die Kollegen herausgeholt haben.« Die Summe entspreche pro Apotheke einem Betrag von unter 200 Euro.