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Live-Talk zum AvP-Verfahren

Anfechtung, Aussonderung und die Banken-Frage

Im AvP-Insolvenzverfahren strebt der Gläubigerausschuss einen Vergleich an, der insgesamt auf positive Resonanz stößt. Die maßgeblichen Akteure hinter dieser Rahmenvereinbarung stellten sich am 11. September in einem Online-Livetalk der PZ den Fragen der Apothekerinnen und Apotheker.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 12.09.2023  10:20 Uhr

Hoos strebt Vergleich mit Banken an

Eine weitere Baustelle des Insolvenzverwalters ist die Auseinandersetzung mit den Banken. Diese hatten AvP im Herbst 2020 die Konsortialkredite gekündigt, kurz nachdem die Kassen überwiesen hatten. Hoos ist der Ansicht, dass auch dies anfechtbar ist und hat außergerichtlich Rückzahlungen geltend gemacht. Weil aber auch hier keine hundertprozentige Sicherheit besteht, strebt Hoos mit den Banken ebenfalls einen Vergleich an. Zu den Details konnte er noch nichts sagen.

Nachfragen aus dem Kreis der Teilnehmer am Livetalk kamen auch zu den 496.000 Euro, die laut dem Vergleichsentwurf an den Apothekerverband Nordrhein (AVNR) fließen sollen. Der AVNR wurde stellvertretend für alle Landesapothekerverbände in den Gläubigerausschuss berufen – AvP hatte seinen Hauptsitz in Düsseldorf und viele Geschädigte kommen aus NRW.

Der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis erklärte, dass das sehr komplexe Verfahren seit nunmehr drei Jahren geführt werde und der Verband dafür fachkundige Beratung benötigt habe. »Das hat Geld gekostet. Da kommen diese Summen zustande.« In der Mitgliederversammlung sei dies aber in jedem Jahr ganz transparent erklärt und von dieser auch beschlossen worden. »Ich bin fest überzeugt, dass wir das Beste für die Kollegen herausgeholt haben.« Die Summe entspreche pro Apotheke einem Betrag von unter 200 Euro.

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