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Gesetzgebung 2021

An welchen Gesetzen arbeitet Jens Spahn noch?

Die Gesundheitspolitik dürfte im kommenden Jahr nicht nur wegen des Coronavirus spannend bleiben. Auch mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst ist zu erwarten, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch einen Endspurt bei den gesetzgeberischen Planungen hinlegt. Die PZ bietet eine Übersicht darüber, welche für Apotheker relevanten Neuregelungen der Minister derzeit noch im Köcher hat.
Benjamin Rohrer
30.12.2020  18:00 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bleibt weiterhin aktiv: Trotz der anhaltenden pandemischen Lage treibt er unabhängig davon seine eigenen politischen Inhalte voran und legt einen gesundheitspolitischen Gesetzesentwurf nach dem anderen vor. Doch spätestens im Sommer des kommenden Jahres wird sich die Bundespolitik erst in die Sommerpause und dann in den Wahlkampf verabschieden. Aus gesundheitspolitischer Sicht sind somit insbesondere die ersten Monate des Jahres spannend, da Spahn versuchen wird in dieser Zeit noch einige Vorhaben ins Parlament einzubringen.

Klar ist aber auch: Eine solche Übersicht kann nicht abschließend sein. Denn gerade aufgrund der pandemischen Lage kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch in den kommenden Monaten spontan auf die Versorgungslage reagieren und Neuregelungen auch per Verordnung einführen. Die PZ hat die für die Arzneimittelbranche wichtigsten Neuregelungen, die das BMG noch plant, zusammengestellt:

Reform der Notfallversorgung

Schon seit einiger Zeit arbeitet das BMG an einem Gesetzentwurf zur Reformierung der Notfallversorgung. Geplant ist unter anderem ein zentralisiertes Notfall-Leitsystem, in dem bei einem Erstkontakt entschieden werden soll, ob die Patienten sich ambulant oder stationär vorstellen sollen oder einen Rettungsdienst benötigen. In Integrierten Notfallzentren sollen Kliniken und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) gemeinsam die Erstversorgung neu organisieren, außerdem soll der Rettungsdienst künftig auf Bundesebene einheitlich – und nicht mehr auf Landesebene – geregelt werden. Aus arzneimittelpolitischer Sicht könnte in diesem Vorhaben noch die Frage aufkommen, ob auch die Arzneimittelversorgung in der Notfallversorgung umgestellt wird. Aufgrund der Pandemie hatte Spahn dieses Vorhaben im Frühjahr aber zunächst auf Eis gelegt.

Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

Einen ersten Entwurf des GVWG, mit dem das BMG («Omnibusgesetz«) gleich mehrere Bereiche des Gesundheitswesens anpacken will, ist bereits Ende Oktober dieses Jahres erschienen. Für Apotheker ist interessant, dass das BMG erneut plant, für die Grippesaison 2021/2022 einen um 30 Prozent erhöhten »Sicherheitszuschlag« an Impfstoffen zu beschaffen. Schon in dieser Saison hatte das BMG 30 Prozent zusätzliche Impfstoffe beschafft. Läuft alles nach Plan, könnte das GVWG schon in den ersten Monaten des Jahres im Bundestag landen. Da das GVWG als Omnibusgesetz geplant ist, ist zu erwarten, dass im parlamentarischen Verfahren noch diverse weitere Neuregelungen mit aufgenommen werden, die natürlich auch den Apothekenbereich betreffen könnten.

Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)

Mit dem DVPMG plant Spahn ein weiteres Gesetz zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens, von dem auch die Apotheker und die Arzneimittelbranche unmittelbar betroffen sein werden. Weiterentwickeln will Spahn auch das E-Rezept. Die elektronische Verordnung soll unter anderem auch für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel sowie der Betäubungsmittel gelten. Weil dazu der Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern reibungslos funktionieren muss, sollen sukzessive weitere Gruppen verpflichtend an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Ihre Dispensierinformationen von bereits eingelösten E-Rezepten sollen Versicherte zudem automatisch in der EPA speichern können.

Die Gematik soll des Weiteren die Voraussetzung dafür schaffen, dass künftig jeder Versicherte sein E-Rezept in der Apotheke sowohl mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) als auch mit einer »adäquaten digitalen Identität« abrufen kann. Damit Versicherte ihre E-Rezepte demnächst auch im europäischen Ausland einlösen können, sind Anpassungen in der TI nötig. Laut Entwurf müssen Apotheken aus EU-Mitgliedstaaten zunächst einen Institutionsausweis (SMC-B) besitzen sowie einmal jährlich gegenüber der Gematik bestätigen, dass sie dem Rahmenvertrag nach § 129 beigetreten sind.

Weiterhin will Spahn den Deutschen Apothekerverband (DAV) dazu verpflichten, das bundeseinheitliche Verzeichnis über die Apotheken auch der Gematik zur Verfügung zu stellen sowie die Gesellschaft in Zukunft über etwaige Änderungen zu informieren. Über Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG) sowie in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) will der Minister zudem regeln, dass »Verschreibungen über Arzneimittel mit den teratogen wirkenden Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid künftig auch in elektronischer Form auf Sonderrezepten erfolgen können«. Und das Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) sowie die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) plant er dahingehend anzupassen, dass die elektronische Verschreibung von Betäubungsmitteln möglich ist.

Der Entwurf des DVPMG dürfte in den ersten Monaten des Jahres zunächst vom Bundeskabinett diskutiert und beschlossen werden, um dann ins Parlament zu wandern. Die PZ hatte bereits ausführlich über den ersten Entwurf berichtet.

Einige offene Fragen

Darüber hinaus arbeitet das BMG derzeit noch an mehreren weiteren Gesetzen und Verordnungen, deren Verlauf allerdings noch nicht konkret ist. Unter anderem ist geplant, die Werbemaßnahmen der Krankenkassen erstmals bundeseinheitlich zu regeln und den Kassen für ihre Werbung neue Regeln zu setzen. Für die Apotheker werden aber auch die zeitlich befristeten Maßnahmen zum Coronavirus noch zum Thema: Im Frühjahr 2020 hatte das BMG eine Sonderverordnung erlassen, in der beispielsweise die Generika-Rabattverträge relativiert werden und das Auseinzeln ermöglicht wird. Hier steht zur Debatte, ob diese Maßnahmen verstetigt bzw. verlängert werden.

Für Apotheker sind auch aus dem im Herbst 2020 beschlossenen Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) weitere Fragen entstanden. Beispielsweise ist im VOASG kein Vergütungsmechanismus für die pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehen – auch hier ist noch ein gesetzgeberisches Eingreifen denkbar. Des Weiteren ist auch seit Jahren eine Novellierung der Approbationsordnung der Apotheker ein Thema. Möglicherweise wird das BMG hier auch schon 2021 tätig.

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