Ampel will Aufklärung von Masken-Deals |
Cornelia Dölger |
26.06.2024 11:30 Uhr |
Im Haushaltsausschuss des Bundetags geht es heute um Fragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens von Corona-Schutzmasken. / Foto: Adobe Stock/Marcel Mücke
Wie aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Anfrage des FDP-Haushaltspolitikers Karsten Klein hervorging, drohen dem Bund hohe finanzielle Risiken aus älteren Streitfällen um die Lieferung von Schutzmasken zu Sonderkonditionen in der Frühphase der Corona-Pandemie. Demnach sind aktuell in etwa 100 Fällen Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhoben worden.
Die Haushälter beschäftigen sich konkret mit dem Umgang des Ministeriums, damals geführt von Jens Spahn (CDU), mit Warnungen vor Überbeschaffung der Masken sowie der Vergabe von weiteren Masken-Aufträgen an Unternehmer aus dem Münsterland.
Die Unternehmen hatten laut den Vorwürfen selbst nach dem Stopp des sogenannten Open-House-Verfahrens weitere Aufträge Unternehmen aus dem Münsterland bekommen. Im Zuge des Verfahrens war allen Unternehmern garantiert worden, für jede FFP2-Maske 4,50 Euro zu bezahlen. Nach massiven Angeboten von Unternehmen wurde die Angebotsfrist auf wenige Tage verkürzt.
Mehrere Hundert Lieferanten hatten aber bereits ihre Lieferungen an den Bund angekündigt. Die Bedingung des Bundes, dass die Masken bis 30. April 2020 angeliefert werden müssten, ansonsten sei das Geschäft ungültig, erklärte das OLG Köln vor wenigen Tagen in einem Urteil für ungültig.
Das Ministerium hatte die Beschaffung über die Unternehmen damit gerechtfertigt, dass diese etablierte Beschaffungswege und langjährige Erfahrung zur Verfügung gestellt hätten. Auch der Bundesrechnungshof monierte seinerzeit das Vorgehen.
Paula Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin für den Gesundheitsetat der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, teilte der PZ vor der Sitzung mit: »Die Aussage des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn ›Wir werden einander viel verzeihen müssen‹ wirkt rückblickend wie der Versuch der Selbstentschuldung.«
Denn »Verzeihen nach Corona« könne nicht Vorgänge umfassen, von denen bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung völlig klar gewesen sei, »dass hier extrem riskant zum Schaden der deutschen Steuerzahler gehandelt wurde«. Hier müsse umfassend aufgeklärt werden.
Piechotta verglich: »Mit 3,5 Milliarden Euro könnte man die Versicherten in der Krankenversicherung um zwei Beitragspunkte entlasten oder zwei Schienen-Hochleistungskorridore komplett sanieren.«
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