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Arzneimittelversand

Ampel verweist bei Temperaturkontrollen auf Länder

EU-Arzneimittel-Versender verschicken ihre Medikamente in der Regel per Post. Immer wieder stellt sich die Frage, ob die Konzerne die gesetzlich vorgeschriebenen Temperatur-Vorgaben einhalten. Trotzdem sieht die Bundesregierung diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Die geltenden rechtlichen Vorgaben seien ausreichend, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Ev Tebroke
05.12.2022  11:00 Uhr

Im Sommer ist es die Hitze, im Winter die extreme Kälte, vor der die Arzneimittel beim Transport geschützt werden müssen. Eine besondere Situation herrscht dabei vor allem auch für den grenzüberschreitenden Arzneimittelversand. Denn diese Medikamente werden in der Regel über Logistikdienstleister der Post zugestellt, die nicht immer über besondere Temperaturkontrollen verfügen. Zudem werden Päckchen häufig beim Nachbarn, im Außenbriefkasten oder Treppenhaus abgelegt, wo sie Hitze und Kälte ungeschützt ausgesetzt sind.

Medikamente gelten als sensible Güter, die je nach Produkt unterschiedliche Lagerbedingungen benötigen. So gibt es neben den Medikamenten, die bei Raumtemperatur (zwischen 15 bis 25 Grad) gelagert werden dürfen auch solche, die im Kühlschrank (2 bis 8 Grad Celsius) oder tiefgekühlt (unterhalb von Minus 18 Grad Celsius) zu transportieren sind. Erfolgt der Transport nicht sachgerecht, kann das Medikament seine Wirkung verlieren oder verändern und so die Sicherheit von Patientinnen und Patienten gefährden.

Regierung sieht keinen  Handlungsbedarf

Seit Jahren steht die mangelnde Temperaturkontrolle beim grenzüberschreitenden Arzneimittelversand nach Deutschland in der Kritik. Zwar müssen sich auch EU-Versender mittlerweile an die Leitlinie zur guten Vertriebspraxis von Arzneimitteln (Good Distribution Practice (GDP) halten. Dies ist seit Mitte Dezember 2020 im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) geregelt. Eine verpflichtende Kontrolle sieht das Gesetz aber nicht vor. Daran wird sich auch weiterhin nichts ändern: Die Ampelkoalition verweist bei der Frage nach einer Überwachung der Arzneimittellogistik auf die Zuständigkeit der Länder. Und hält grundsätzlich die existierenden gesetzlichen Regeln für ausreichend, wie eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion verdeutlicht, die der PZ exklusiv vorliegt.

Die Unionsfraktion hingegen sieht eine verpflichtende Kontrolle sowie Sanktionsmöglichkeiten für dringend geboten. Der rechtliche Rahmen für den sachgerechten Transport von Arzneimitteln sei zwar grundsätzlich gegeben, allerdings gebe es in der Praxis große Probleme mit der Einhaltung, heißt es in der Anfrage auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger (CSU). Dies sei nach Auffassung der Verfasser insbesondere auf die unzureichenden Kontrollen und fehlende Konsequenz im Falle der Nichteinhaltung zurückzuführen.

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