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Salz oder Base?
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Amitriptylin korrekt dosieren

Derzeit wird die Deklaration von Amitriptylinhydrochlorid-haltigen Arzneimitteln harmonisiert, da die Gefahr von Medikationsfehlern besteht. Denn die Angabe zur Wirkstärke kann sich auf das Salz oder die Base des Arzneistoffs beziehen. Nun stellt Neuraxpharm seine Packungen um.
AutorKontaktPZ
Datum 29.08.2023  15:10 Uhr

In den vergangenen vier Jahren hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) ingesamt 19 Meldungen aus Apotheken zu potenziellen Arzneimittelrisiken aufgrund unterschiedlicher Stärkeangaben bei Amitriptylin-haltigen Arzneimitteln erhalten. 

»Beispielsweise wurden bei Vorliegen einer Verordnung über Amitriptylin-neuraxpharm 10 mg (bezogen auf das Salz, entsprechend 8,84 mg Amitriptylin) andere Präparate mit der Bezeichnung 10 mg (bezogen auf die Base) als Alternative identifiziert, was einem circa 10 Prozent höheren Wirkstoffgehalt entspricht«, berichtet die AMK in einer tagesaktuellen Meldung. Der Fehler sei vor Abgabe an die Patienten bemerkt worden.

Wichtig ist das genaue Hinsehen auf die Dosierung besonders, wenn ein generischer Austausch stattfindet. Bereits jetzt beziehen sich die Angaben zur Stärke der meisten Amitriptylin-haltigen Medikamente auf die Arzneistoffbase. Nun informiert Hersteller Neuraxpharm, seine Amitriptylinhydrochlorid-haltigen Arzneimittel hinsichtlich der Angaben des Wirkstoffgehalts schrittweise umzubenennen. Bislang gibt die Firma den Wirkstoffgehalt mit Bezug auf das Salz an.

Diesen September ändert sich beispielsweise die alte Bezeichnung »Amitriptylin-neuraxpharm 10 mg überzogene Tabletten« zu »Amitryptilin neuraxpharm 8,84 mg Filmtabletten«. Die anderen Wirkstärken sollen bis April 2024 folgen. Die Packungen mit den alten Bezeichnungen werden nicht zurückgerufen, sondern gehen peu à peu aus dem Handel. Sie können bis zum Verfalldatum abgegeben und verwendet werden.

Die genauen Gegenüberstellungen der alten und neuen Bezeichnungen sind einem Informationsschreiben von Neuraxpharm zu entnehmen. Die AMK bittet weiterhin um Meldung, sollten Verdachtsfälle von Medikationsfehlern auftreten.

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