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Regierungskommission 

Ambulanzklinik mit angeschlossener Apotheke

Eine Kommission der Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen für eine bessere Zusammenarbeit im Gesundheitssystem vorgeschlagen. Dazu zählen der Ausbau ambulanter Behandlungen in Krankenhäusern und die Stärkung von Pflegepersonal. 
Lukas Brockfeld
03.05.2024  16:08 Uhr
Ambulanzklinik mit angeschlossener Apotheke

Deutschlands Krankenhäuser ächzen unter zahlreichen Problemen wie einer unzureichenden Finanzierung und einem zunehmenden Fachkräftemangel.  Im Mai 2022 wurde daher eine neue Regierungskommission eingerichtet. Sie soll Empfehlungen vorlegen und Ziele für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung formulieren. Dabei orientiert sie sich an Kriterien wie Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung.

In ihrer zehnten Stellungnahme fordert die »Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung« die Überwindung der Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitswesens. Dazu sollen kleinere Krankenhäuser in der Fläche verstärkt ambulante Leistungen anbieten können, ein Primärarztsystem aufgebaut und die Versorgung regional und gemeinsam für den ambulanten und den stationären Bereich geplant werden.

Kurz- und langfristige Maßnahmen 

Als kurzfristige Maßnahmen empfiehlt die Kommission den Aufbau von Krankenhäusern für sektorenübergreifende Versorgung (Level Ii). Diese sollen vorrangig ambulante Behandlungen anbieten, nach Tagespauschalen abrechnen und von den Bundesländern geplant werden. Außerdem sollen sie bei Unterversorgung einspringen und ambulante Leistungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abrechnen. An ihren Standorten können auch andere Gesundheitsangebote angesiedelt werden, beispielsweise Apotheken oder Sanitätshäuser. 

Als weitere kurzfristige Maßnahmen schlägt die Kommission den Aufbau von Institutsambulanzen, die Weiterentwicklung von Hybrid-DRGs und den Ausbau des Belegarztsystems vor. 

Die Kommission hat zusätzlich diverse mittel-und langfristige Maßnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört der Aufbau regionaler Gremien unter Vorsitz der Bundesländer, die die ambulante und stationäre Versorgung gemeinsam planen sollen. Außerdem soll ein Primärarztsystems aus Allgemeinmedizinern, Internisten, Pädiatern, Gynäkologen und Psychiatern aufgebaut werden, das zur Steuerung der Gesundheitsversorgung und dem Abbau der doppelten Facharztschiene beiträgt. 

Zu den Vorschlägen zählt auch die flächendeckende Versorgung durch qualifiziertes Pflegefachpersonal. Dieses soll mit weitgehenden Kompetenzen ausgestattet werden, dazu soll der Arztvorbehalt eingeschränkt werden. Zusätzlich wünscht sich die Kommission die Vergabe von Regionalbudgets für Versorgungsaufträge für bestimmte Regionen und Bevölkerungsgruppen.

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