Am häufigsten freitags und für Schmerzmittel |
Daniela Hüttemann |
02.09.2024 09:00 Uhr |
Die mit Abstand am häufigsten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus verordneten Medikamente waren das Schmerzmittel Metamizol (11 Prozent der Verordnungen) und der Säureblocker Pantoprazol (10 Prozent). Mit etwas Abstand folgen Enoxaparin und Ibuprofen auf Platz 3 und 4 (je 6 Prozent), gefolgt von Tilidin/Naloxon, Amoxicillin plus Beta-Lactamase-Hemmer, Certoparin, Torasemid, Prednisolon und Ramipril. »Die zehn am häufigsten verschriebenen Wirkstoffe machten über alle Jahre etwa 44 Prozent aller Verordnungen aus«, schreibt das Autorenteam.
Zu 80 Prozent handelte es sich um N1-Packungen. Die temporären Covid-19-Ausnahmeregelungen erlaubten auch größere Packungen sowie eine Einlösung innerhalb von sechs Werktagen. »Die pandemiebedingten Lockerungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Abgabe von überwiegend N1-Packungen oder auf die Einlösung der Verordnungen innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Tagen«, stellten die Autoren jedoch fest.
Es seien nicht unnötig größere Packungen verordnet worden. Daher schlagen die Autoren vor, die N1-Begrenzung dauerhaft aufzuheben, da es in der Praxis Fälle gebe, bei der die kleinste Packungsgröße nicht ausreiche, zum Beispiel bei einer Packung mit zehn Metamizol-Tabletten, die nur 24 Stunden ausreicht.
Die Daten ließen allerdings nicht erkennen, ob Verzögerungen bei der Einlösung auch ein Versorgungsproblem darstellten. Dies ist beispielsweise nicht der Fall, wenn nur für den Bedarfsfall verordnet wurde, der Patient das Medikament noch in geringem Umfang zu Hause hatte oder von der Station übergangsweise versorgt wurde.
Umgekehrt könnte eine verzögerte Einlösung aber einer eingeschränkten Mobilität des Patienten geschuldet sein, einer unzureichenden Sensibilisierung des Patienten über die Dringlichkeit der lückenlosen Anwendung oder auch Lieferengpässen und Rabattregularien. Für diese Fälle könnte die Übermittlung als E-Rezept mit anschließendem Botendienst beziehungsweise ein aufklärendes Entlassgespräch die Lösung sein – und eine Deregulierung der Anforderungen an die Apotheken bei der Belieferung.
Die Autoren geben außerdem zu Bedenken, dass hier nicht erfasst wurde, wie hoch der Anteil der Verordnungen war, die gar nicht erst eingelöst wurden und welche Gründe dahinter steckten. Das sollte untersucht werden, denn Therapieverzögerungen oder -pausen könnten sich negativ auf die Gesundheit der Patienten auswirken.