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Cannabis-Identitätsprüfung

Alternative Prüfung sinnvoll und einfacher

Die Identitätsprüfung von Cannabis in der Apotheke kann alternativ zur Methode des Deutschem Arzneibuchs (DAB) auch gemäß Deutschem Arzneimittelcodex (DAC) erfolgen. Dies ist zu empfehlen, denn die DAC-Methode ist kostengünstiger und weniger aufwendig.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 07.10.2020  13:30 Uhr

Gemäß Apothekenbetriebsordnung müssen Ausgangsstoffe, die zur Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke verwendet werden, qualitätsgesichert sein. Ist ein entsprechendes Prüfzertifikat vorhanden, darf die Apotheke darauf verweisen, muss selbst aber mindestens noch die Identität des Ausgangsstoffs feststellen. Das gilt auch für Cannabisblüten und -extrakte, die seit 2017 unter bestimmten Bedingungen als Arzneimittel eingesetzt werden dürfen.

Die Identitätsprüfung soll prinzipiell gemäß DAB erfolgen. Alternative Methoden können genutzt werden, wenn mit ihnen die gleichen Ergebnisse erzielt werden. Im Fall von Cannabis gibt es eine solche alternative Methode. Sie wurde vom DAC entwickelt. Bei einem Vortrag im Rahmen der Expopharm Impuls riet Apotheker Dr. Thorsten Tuschy dazu, sie zu nutzen, denn: »Die Arzneibuchmethode ist sinnvoll, allerdings recht aufwendig und verursacht hohe Kosten.«

Tuschy ist Angestellter der Apotheke Lux 99 in Hürth, die sich auf die Versorgung von Cannabis-Patienten spezialisiert hat. Entsprechend häufig beliefert das Apothekenteam Cannabis-Verordnungen. »Wir versorgen deutschlandweit etwa 2000 Cannabis-Patienten«, berichtete Tuschy. Die Identitätsprüfung von Cannabis-Ausgangsstoffen gehört in dieser Apotheke daher zum Alltag. Der Apotheker ging in seinem Vortrag die verschiedenen Schritte der Identitätsprüfungen durch und gab Tipps für Kollegen, die mit den Verfahren noch nicht so häufig zu tun hatten.

»Die Identitätsprüfung nach DAC ist kostengünstiger und einfacher zu handhaben«, lautete sein Fazit. Bevor Apotheker die Alternativmethode nutzten, sollten sie jedoch unbedingt Kontakt mit ihrem Amtsapotheker aufnehmen und nachfragen, ob dieser die DAC-Methode anerkennt. »Ob die alternative Prüfmethode zulässig ist oder nicht, liegt im Ermessen der lokalen Aufsichtsbehören«, betonte Tuschy.

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