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Ein Jahr Cannabisgesetz 

Alte Debatten und neue Verbotsforderungen 

Vor einem Jahr trat das Cannabis-Gesetz in Kraft. ABDA-Präsident Thomas Preis ist darüber nicht glücklich und sagt, dass Cannabis als Genussmittel »völlig ungeeignet« sei. Doch die Legalisierung hat weiter viele Befürworter. Die Zukunft des umstrittenen Gesetzes ist ungewiss. 
Lukas Brockfeld
Cornelia Dölger
02.04.2025  15:30 Uhr

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis unter strengen Auflagen in Deutschland legal. Die damalige Ampel-Koalition wollte mit dem Gesetz die Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisieren, den Schwarzmarkt einhegen, Polizei und Justiz entlasten sowie den Jugendschutz verbessern. Nach einem Jahr fällt die erste Bilanz des Gesetzes gemischt aus. 

Das Cannabisgesetz sieht unter anderem den gemeinschaftlichen Hanfanbau in sogenannten Cannabis Social Clubs vor. Doch die Vereine müssen sehr strenge Auflagen erfüllen und werden vielerorts von den lokalen Behörden ausgebremst. Laut dem Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs gibt es aktuell nur 106 Anbauvereinigungen in ganz Deutschland. In Bayern wurde bisher kein einziger Club erfolgreich gegründet. Da die Anbauvereinigungen nicht mehr als 500 Mitglieder haben dürfen, können sie maximal 53.000 Menschen versorgen. Viele Konsumenten greifen daher weiter auf den Schwarzmarkt zurück oder versuchen über obskure Online-Plattformen an Medizinalcannabis zu kommen. 

Das Cannabisgesetz hat einen deutlichen Effekt auf die Justiz. Die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Rauschgiftdelikte ist im vergangenen Jahr um 34,2 Prozent gesunken. Das führte sogar zu einem messbaren Rückgang der gesamten Kriminalität, und das, obwohl das Gesetz erst im zweiten Quartal des Jahres 2024 in Kraft trat. 

Rufe nach neuem Verbot 

Viele Auswirkungen des Gesetzes sind noch unklar. So dürfte sich erst in den kommenden Jahren zeigen, ob die Teillegalisierung wirklich den Gesundheits- und Jugendschutz verbessern konnte. Die Union spricht sich dennoch schon jetzt für eine Rücknahme des Gesetzes aus. Ob sie sich damit in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. 

Auch ABDA-Präsident Thomas Preis spricht sich für ein neues Verbot aus. Gegenüber der Rheinischen Post sagte er: »Wir lehnen Cannabis als Genussmittel aus medizinischen und pharmazeutischen Gründen ab. Cannabis ist als Genussmittel völlig ungeeignet – insbesondere für junge Menschen unter 25 Jahren. Dass der Cannabiskonsum gesundheitlich sehr gefährlich sein kann, ist nach der Teillegalisierung kaum noch zu vermitteln. Viele Menschen denken: Was legal ist, ist auch ungefährlich.«

Preis befürchtet, dass die negativen Folgen der Legalisierung die Gesellschaft erst später treffen werden: »Die Trivialisierung des Cannabis-Konsums durch die Teillegalisierung führt zu mehr Konsum und mehr medizinischen und sozialen Problemen. Gleichzeitig angekündigte Aufklärungskampagnen haben dem nichts Spürbares entgegenzusetzen.« 

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