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AMTS im Krankenhaus

Als Wettbewerbsvorteil erkennbar machen

Wie lässt sich ein qualitativer Nutzen durch den Einsatz von Apothekerinnen und Apothekern im Bereich der Arzneimitteltherapie im Krankenhaus nachweisen? Antworten gab es beim ADKA-Jahreskongress.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 05.05.2023  10:00 Uhr

»Die Umsetzung von Strategien zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus ist längst gesetzlich vorgeschrieben«, betonte Apothekerin Dr. Dagmar Horn vom Universitätsklinikum Münster  beim ADKA-Jahreskongress in Nürnberg. Als Beispiel führte die Apothekerin die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2015 an. Horn räumte ein, dass der Kostendruck auf Krankenhäuser wahnsinnig hoch sei und man nicht automatisch offene Türen beim Klinikmanagement einrenne, wenn man um weitere Stellen in der Krankenhausapotheke bittet. »Sie müssen es schaffen, dass die AMTS auch im Management des Krankenhauses als Wettbewerbsvorteil angesehen wird und mit für die Zukunft des Hauses als entscheidend angesehen wird«, so der Appell der Referentin.

Aus ihrer Sicht müsse man auch davon ausgehen, dass mehr Digitalisierung im Bereich der Arzneimittelverordnung zu mehr Transparenz der Verordnungsqualität führen wird – und zu einer erhöhten Klagefrequenz. Algorithmen der Künstlichen Intelligenz (KI) könnten beispielsweise Patientenakten hinsichtlich Medikationsfehlern, etwa fehlerhaften Dosierungen, überprüfen und eine Empfehlung an den Patienten abgeben, ob eine Klage lohnt oder nicht. Gegen solche Szenarien wirksam seien AMTS-Maßnahmen.

Horn: »Der bedarfsgerechte Einsatz von pharmazeutischem Personal kann zur einer Erhöhung der AMTS führen.« Die Apothekerschaft sei aber auch in der Pflicht, dies nachzuweisen. Allein die Zahl der Interventionen zu zählen, reiche dazu auf Dauer nicht aus.  Als Surrogatparameter für die Qualitätsverbesserung ließen sich besser Qualitätsindikatoren einsetzen, vor allem Struktur- und Prozessparameter. Ein Beispiel für einen Strukturparameter sei etwa die Qualifikation der Mitarbeitenden, ein Beispiel für einen Prozessparameter der Ablauf in der klinischen Praxis während der Therapie und Beratung, etwa in der Anamnese. Cave: »Die Messung der Qualitätsverbesserung der AMTS durch Qualitätsindikatoren setzt ein sehr hohes Maß an Standardisierung voraus«, so die Referentin.

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