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Deutscher Apothekerverband

Alle wichtigen Infos zur DAV-Vorstandswahl

Alle vier Jahre wählt der Deutsche Apothekerverband (DAV) seine Führung neu. Am 2. Dezember 2020 ist es wieder soweit. Die Aufgaben der DAV-Spitze sind klar umrissen, das Wahlprozedere ist an strenge Regeln gebunden. Eine Übersicht.
Ev Tebroke
01.12.2020  18:00 Uhr
Alle wichtigen Infos zur DAV-Vorstandswahl

Er ist die wirtschaftspolitische Stimme der Apothekenleiter auf Bundesebene: Der Deutsche Apothekerverband (DAV). Ihm gehören die 17 Landesapothekerverbände an, die als Vereine die Interessen ihrer Mitglieder in den Bundesländern beziehungsweise in einzelnen Regionen vertreten. Dabei geht es vor allem um die unternehmerischen Belange der Apotheker. Die Mitgliedschaft in einem LAV ist freiwillig, jedoch können nur Apothekenleiter öffentlicher Apotheken beitreten. Um im DAV vertreten sein zu können, muss die Mitgliedsorganisation zugleich Mitglied der ABDA sein.

Die Führung des DAV obliegt dem Geschäftsführenden Vorstand, an dessen Spitze der Vorsitzende steht und der neben einem Stellvertreter noch drei Beisitzer zählt. Nachdem der langjährige DAV-Chef Fritz Becker nach 12 Jahren nun nicht mehr zur Wiederwahl antreten wird, hat sich Thomas Dittrich vom Sächsischen Apothekerverband, seit 2017 Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands und dort verantwortlich für die Verhandlungen mit den Kassen, als Kandidat für den Vorsitz aufstellen lassen. Als Vize-Vorsitzender tritt erneut Hans-Peter Hubmann vom Bayerischen Apothekerverband an, auch Stefan Fink vom AV Thüringen und Berend Groeneveld vom LAV Niedersachsen wollen als Beisitzer in die nächste Amtsperiode gehen. Als einziges neues Gesicht im Geschäftsführenden Vorstand tritt Anke Rüdinger, Vorsitzende des Berliner Apothekerverein (BAV) zur Wahl an. Übrigens können sich die Kandidaten nicht selbst aufstellen, sondern müssen von einem DAV-Mitglied vorgeschlagen werden. Aus den Vorschlägen erstellt der ABDA-Geschäftsführer dann den sogenannten Wahlaufsatz. Theoretisch darf jedes Mitglied maximal fünf Kandidaten vorschlagen. Diesmal stehen aber insgesamt nur fünf Kandidaten auf der Liste, was die Wahl recht überschaubar macht.

An der Spitze des DAV braucht es vor allem wirtschaftliches Verhandlungsgeschick und oft auch einen langen Atem. Insbesondere verhandelt der DAV mit den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern bundeseinheitliche Arzneiversorgungsverträge und andere Vereinbarungen. Seine Aufgabe ist etwa, den Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festzuschreiben. Dieses zuletzt 2019 neu geregelte Vertragswerk ist die Basis für alle Details bei der Abgabe von Medikamenten zulasten der GKV. Der DAV verhandelt zudem auch die Hilfstaxe, also die Preise, die bei der Abgabe von Stoffen und Rezepturen als Grundlage für die Preisberechnung dienen. Zeitnah wird der DAV dann auch die Ausgestaltung, Umsetzung und Vergütung der nun im Apotheken-Stärkungsgesetz verankerten pharmazeutischen Dienstleistungen mit dem GKV-Spitzenverband vertraglich auszuarbeiten. Hinzu kommen immer wieder Sonderaufgaben, wie derzeit die Verhandlungen rund um die Ausgabe von Schutzmasken an Risikogruppen.

Auch verantwortet der Geschäftsführende Vorstand den sogenannten Nacht- und Notdienstfonds in den pro abgegebener Rx-Packung 21 Cent fließen. Aus dem Topf speist sich dann ein Zuschuss, den Nacht- und Notdienstleistende Apotheken für diese Dienste erhalten. Die Höhe dieser Pauschale wird quartalsmäßig vom Geschäftsführenden DAV-Vorstand ermittelt.

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