AKWL berät ABDA-Austritt |
| Alexander Müller |
| 12.11.2025 15:04 Uhr |
Ob die rund 100 Delegierten der AKWL am 3. Dezember tatsächlich mehrheitlich für einen Austritt stimmen werden oder ob der Antrag überhaupt zur Abstimmung kommt, lässt sich noch nicht abschätzen. Entsprechend die Muskeln spielen gelassen haben auch andere Kammern in der Vergangenheit immer mal wieder. Darauf deutet auch in diesem Fall die Tatsache hin, dass die AKWL einen Vorratsbeschluss beschließen soll – und keinen sofortigen Austritt. Denn letzteres würde bedeuten, dass die Kammer laut den satzungsgemäßen Fristen bereits zum 1.1.27 raus aus der ABDA wäre.
Durch die längere Frist und den Vorratsbeschluss würde sich die AKWL Zeit erkaufen, doch noch einen Rückzieher zu machen. Klar ist aber auch: Eine einmal tatsächlich ausgesprochene Kündigung könnte nicht mehr einseitig zurückgenommen werden, sondern nur noch im Einvernehmen mit der ABDA.
Im Fall der AKWL hat der Antrag die besondere Note, dass Kammer-Präsidentin Gabriele von Elsenau Overwiening bis vor rund einem Jahr selbst ABDA-Präsidentin war und Antragsteller Nolten in der Kammerversammlung auf ihrer Liste ist. Beide waren bislang nicht für eine Stellungnahme gegenüber der PZ zu erreichen.