AKWL berät ABDA-Austritt |
| Alexander Müller |
| 12.11.2025 15:04 Uhr |
Apotheker Jörg Nolten möchte auf der Kammerversammlung der AKWL über den Austritt aus der ABDA abstimmen. / © PZ/Lukas Brockfeld
Wörtlich heißt es im Antrag: »Die Kammerversammlung möge den Austritt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe aus der ABDA mit Wirkung zum 1. Januar 2028 im Sinne eines Vorratsbeschlusses beschließen.«
Zur Begründung führt der Apotheker an: »Im Jahre 2025 wurden keine berufspolitischen Erfolge für die Apothekerschaft errungen, obwohl dafür in den Vorjahren der Boden bereitet wurde und es unsere zentrale Forderung nach einer Honorarerhöhung bis in den Koalitionsvertrag geschafft hat.« Im ABDA-Hauptamt stehe zudem jetzt ein großer personeller Umbruch an. »Es ist zu befürchten, dass bei dem bestehenden Konstrukt der Bundesvertretung weitere Misserfolge vorprogrammiert sind.«
Für diesen Fall soll der Beschluss des Austrittes im Sinne eines Vorratsbeschlusses greifen. Da die Kündigungsfrist zwei Jahre beträgt, könnte die Kammerversammlung mit der gesetzten Frist also auch immer noch einen Rückzieher machen und den Austritt doch nicht erklären. Entscheidend dafür dürfte sein, wie der Kabinettsentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) aussehen wird. Am 17. Dezember soll das Vorhaben durchs Kabinett.
Nolten nimmt in seinem Berufsstand eine lauter werdende Forderung nach Professionalisierung an der Spitze der ABDA wahr. »Im jetzigen Konstrukt blockiert sich der Berufsstand in der ABDA immer wieder selbst«, schreibt der Apotheker, der auch »unlösbare Rollenkonflikte« zwischen den Landesorganisationen anführt. Während die Verbände zu Maßnahmen wie Streiks, Schließungen auf Zeit oder Kürzungen des Notdienstes aufrufen können, müssten die Kammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherstellen.
Nolten ist überzeugt: Als Beispiel für den Bedarf geringerer Reibungsverluste nennt er Retaxationen: Während die Krankenkassen über zentrale Stellen beanstanden könnten, fehle bei rechtlichen Fragestellungen eine einheitliche Bewertung durch Bundesapothekerkammer (BAK), Deutschen Apothekerverband (DAV) und ABDA. Ob beim Aushandeln der Lieferverträge sei die Zuständigkeit zu kleinteilig geregelt. »Eine Konzentrierung auf die Spitze der Bundesvertretung in den Händen professionalisierter Vorstände würde Ressourcen schonen und die Schlagkraft der Berufsvertretung deutlich erhöhen«, meint Nolten.
Nolten hatte schon Ende August einen entsprechenden Wunsch hinterlegt, den Antrag jetzt noch einmal neu begründet, im Nachgang zur Diskussion im Finanzausschuss im Frühjahr und mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen und Äußerungen.
Ob die rund 100 Delegierten der AKWL am 3. Dezember tatsächlich mehrheitlich für einen Austritt stimmen werden oder ob der Antrag überhaupt zur Abstimmung kommt, lässt sich noch nicht abschätzen. Entsprechend die Muskeln spielen gelassen haben auch andere Kammern in der Vergangenheit immer mal wieder. Darauf deutet auch in diesem Fall die Tatsache hin, dass die AKWL einen Vorratsbeschluss beschließen soll – und keinen sofortigen Austritt. Denn letzteres würde bedeuten, dass die Kammer laut den satzungsgemäßen Fristen bereits zum 1.1.27 raus aus der ABDA wäre.
Durch die längere Frist und den Vorratsbeschluss würde sich die AKWL Zeit erkaufen, doch noch einen Rückzieher zu machen. Klar ist aber auch: Eine einmal tatsächlich ausgesprochene Kündigung könnte nicht mehr einseitig zurückgenommen werden, sondern nur noch im Einvernehmen mit der ABDA.
Im Fall der AKWL hat der Antrag die besondere Note, dass Kammer-Präsidentin Gabriele von Elsenau Overwiening bis vor rund einem Jahr selbst ABDA-Präsidentin war und Antragsteller Nolten in der Kammerversammlung auf ihrer Liste ist. Beide waren bislang nicht für eine Stellungnahme gegenüber der PZ zu erreichen.